Bericht aus der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Griechenlandhilfe und zum Eurorettungsschirm am 5.7.2011
Über 50 Verfassungsbeschwerden hatte das Bundesverfassungsgericht zur Griechenlandhilfe und zum Eurorettungsschirm erhalten. Zahlreiche Petenten wollten verhindern, dass ihre Grundrechte auf Eigentum und partizipative Mitwirkung an der Demokratie gem. Art. 38 GG durch die Verpfändung deutscher Ressourcen und insbesondere deutscher Bonität verletzt würden. Bei einem solchen Andrang in Karlsruhe sollte man meinen, dass das Gericht nicht nur die Qual der Wahl hatte, sondern nach qualitativen Gesichtspunkten die Pilotverfahren auswählen konnte. Zwei von den mehr als 50 Verfahren hatte es schließlich zum Piloten erkoren. Zwei, die bereits seit Jahren von den Medien als opposition de la majesté gegen Euro und Brüssel von sich reden machen. Zum einen den parlamentarischen Sonderling Dr. Gauweiler, der ein Narrendasein als direkt gewählter Abgeordneter in der CSU-Fraktion fristet. Er – ein ehemaliger Mignon von Franz Josef Strauß – kann sich mittlerweile alles erlauben. Und dies tut er auch wohlwissend, dass jede Verfassungsklage Publizität bringt und sein Profil als Anwalt schärft. Des Weiteren die Berufskläger gegen den Euro, die ihr Vorbringen selbst als Professoren-Klage betiteln: Die Herren Schachtschneider und Starbatty – beide emeritierte Ordinarien – sowie die Herren Nölling – ehemals Hamburgische Landesbank – sowie der Ex-HelaBank-Vorstand Wilhelm Hankel.
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