Das Bundesverfassungsgericht und seine Feinde / Le Tribunal Constitutionnel et ses ennemis

25.08.2009 | Kommentare

Spätestens mit der Verkündung des Lissabon-Urteils des BVerfG am 30.6. verstummten die Siegesfanfaren der Verfahrensbevollmächtigten von Bundesregierung und Bundestag[1].  Während der mündlichen Verhandlung am 10./11.2. hatten sie – die Ordinarien für Öffentliches Recht, Pernice, Mayer und Tomuschat-  die Gewissheit bekundet, vom obersten deutschen Gericht das zu erhalten, worauf sie nicht nur juridisch-argumentativ sondern im Namen der europapolitischen Korrektheit meinten, einen Anspruch zu haben. Das Verdikt des 2. Senats erschien ihnen nicht mehr als ein überfälliges laisser passer für den „alternativlosen“ Integrationsprozess, der jenseits demokratischer Legitimität in Brüssel spätestens seit dem Maastricht-Vertrag organisiert wird. Dementsprechend hatten sie die schriftsätzliche Argumentation pro Lissabon-Vertrag als eine Fingerübung verstanden. Die Verfahrensbevollmächtigten von Bundestag und Bundesregierung waren sich einig: Das BVerfG würde es nicht wagen, von seinen Prärogativen Gebrauch zu machen und den Lissabon-Vertrag zu kassieren oder ihn im Unterschied zum Maastricht-Urteil nur mit einem streng konditionierten Ja abzusegnen.

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Dem Auswärtigen Amt die Europakompetenz entziehen

1.07.2009 | Kommentare

Prof. Dr. Dr. Dieter Spethmann:

Wir sind sehr zufrieden. Wir haben Klarheit gesucht und bekommen. Vor allem haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat nun glasklare Verhaltenvorschriften bekommen, damit Brüsseler Verhalten nicht länger deutsche Interessen überspielt. Immer, wenn die nationale Souveränität, die Kontrolle durch das Parlament oder Grundrechte angetastet werden könnten, sagt das Bundesverfassungsgericht nun `Stopp!`. Mit den höheren Mitbestimmungsrechten kann jeder Bürger nun seinen Abgeordneten fragen, wie er sich bei der Abstimmung verhält und was er im Sinne des Urteils getan hat und tut.

Prof. Dr. Markus C. Kerber:

Das Bundesverfassungsgericht hat entgegen der Anträge von Bundesregierung und Bundestag mit seinem heutigen Urteil einen Damm gebaut gegen den grenzenlosen, eigenmächtigen Kompetenztransfer in Richtung Brüssel. Es hat alle wesentlichen empirischen Belege und institutionellen Bedenken der Beschwerdeführer ausdrücklich berücksichtigt. Abzuwarten bleibt indessen, ob dieser Damm besser hält als jener, der im Maastricht-Urteil vor 16 Jahren errichtet wurde. In jedem Fall muss der Gesetzgeber – also der Bundestag – das Begleitgesetz über die Rechte des Bundestags nicht nur nachbessern, sondern vollständig überarbeiten. Politisch gesehen stellt das Urteil eine schallende Ohrfeige für das Auswärtige Amt als Federführer der Lissabon-Verhandlungen dar. Daher stellt sich erneut und in Dringlichkeit nicht nur die personelle  Frage des Verbleibs von Herrn Steinmeier im Amt, sondern auch die prinzipielle Frage, ob deutsche Interessen in Europa weiterhin federführend vom Auswärtigen Amt betreut werden sollten.

Warum unser Nein zum Lissabon-Vertrag ein Ja zu Europa ist

22.06.2009 | Kommentare

Prof. Dr. Dr. Dieter Spethmann

Es ist politisch unkorrekt, aber verfassungsrechtlich geboten, den Lissabon-Vertrag im Lichte von Demokratiegebot und Gewaltenteilung zu würdigen. Diese Würdigung muß jene Erfahrungen auswerten, die seit dem Kompetenzzuwachs durch den Maastricht-Vertrag gesammelt wurden. Die seitdem gewonnenen Erfahrungen im Umgang der Gemeinschaftsorgane mit den ihnen übertragenen und damit irreversibel anvertrauten Hoheitsrechten sind triste:

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Das Volk verloren

21.01.2009 | Kommentare

Gegen den “irrweg der Einheitsapparates in Europa” streitet eine neue Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. In Karlsruhe whren sich erfahrende Experten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft gegen den “Vertrag von Lissabon”. Ihn hatten 26 Regierungschefs am 13.12.2007 besiegelt. Vorgeblich sollte er die die Europäische Union aus langjähriger Stagnation befreien.

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