Die Klägergruppe Europolis (insgesamt 55 Beschwerdeführer) hat am 30. Juni 2011 Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung ihrer grundrechtsgleichen Ansprüche auf rechtliches Gehör und den gesetzlichen Richter durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts erhoben. Sie reagiert damit u.a. auf den willkürlichen Ausschluss aus der mündlichen Verhandlung, die unterlassene Bescheidung des Antrags auf einstweilige Untersagung der Portugal-Hilfe sowie vor allem auf die Weigerung des Zweiten SEnats, den Eurorettungsschirm den Luxemburger Richtern zur Überprüfung der Vereinbarkeit mit europäischem Recht vorzulegen.