FAZ:
“Der eurokritische Finanzwissenschaftler Markus Kerber hat nach eigenen Angaben für mehr als 5000 Bürger eine Klage gegen neue Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank eingereicht. In der Sammelklage werde der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg aufgefordert, die EZB-Beschlüsse vom 6. September für mit dem Unionsrecht unvereinbar zu erklären. Es handele sich um eine Staatsfinanzierung durch die Notenbank.”
Die Europolis-Gruppe qualifiziert die Arbeitsteilung von ESM und EZB als verfassungswidrig und beklagt das operationelle Tätigwerden des ESM vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache
In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) reichte die Europolis-Gruppe einen ergänzenden Schriftsatz ein. Der Schriftsatz fordert die praktischen Folgen der Postulate des Bundesverfassungsgerichts vom 12.9.2012 zum Verhältnis ESM und EZB ein. Denn die Beschlüsse der EZB vom 6.9.2012 sehen vor, dass der ESM Staatsanleihen aus Finanznotstandsstaaten direkt zeichnet. Danach will die EZB diese Anleihen im Rahmen der Outright Monetary Transactions erwerben. Dies stellt ökonomisch eine Finanzierung der Finanznotstandsstaaten durch die EZB dar.
Zeit Online:
“[…] Der ebenfalls euroskeptische Wirtschaftsjurist Markus Kerber hat mit einer Klägergruppe namens Europolis Mitte August eine weitere Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er und seine Mitstreiter wollten erreichen, dass Karlsruhe mit seinem Urteilsspruch wartet, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Klage eines irischen Abgeordneten gegen den ESM entschieden hat. Erst auf dieser Grundlage dürfe Karlsruhe entscheiden. […]”
GoldMoney:
“Markus C. Kerber, Professor at TU Berlin, talks to GoldMoney’s Alasdair Macleod about his lawsuit against the European Union’s Fiscal Compact and the permanent bailout fund known as the “European Stability Mechanism”. He also discusses his advocacy of currency competition in Europe.”
[…]
Handelsblatt:
“Beim Verfassungsgericht in Karlsruhe ist eine weitere Beschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm eingegangen, die den Fahrplan der Eurorettung durcheinanderbringen könnte. Nach Informationen von Handelsblatt Online hat eine Gruppe von Klägern um den Eurokritiker Professor Markus Kerber eine Verfassungsbeschwerde inklusive Eilantrag eingereicht. Die Kernaussage darin: Da seit zehn Tagen beim europäischen Gerichtshof in Luxemburg die ähnliche Beschwerde eines irischen Abgeordneten zur Entscheidung vorliegt, müssten die deutschen Richter warten, bis das in dieser Sache höhere Gericht sein Urteil gesprochen hat. Ihr ursprünglich angekündigter Termin, der 12. September, an dem sie über das Eilverfahren in Sachen Zulässigkeit von ESM und Fiskalpakt entscheiden wollten, sei damit voraussichtlich unhaltbar.”
Financial Times:
Europolis: Bei der Eurorettung führt am Gerichtshof
der Europäischen Union kein Weg vorbei
Die Europolis-Verfassungsbeschwerde weist das Bundesverfassungsgericht auf die Vorlagepflicht hin
Berlin, 13. August 2012
In den anhängigen Eilverfahren in Sachen ESM und Fiskalpakt hat es das Bundesverfassungsgericht für opportun angesehen, eine „mehr als summarische Prüfung“ anzusetzen, um sich bis zum 12.9.2012 für die Entscheidung über den beantragten vorläufigen Rechtschutz Zeit zu lassen.
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Karlsruhe: Wohlwollender Beobachter statt Verfassungshüter
*** english Version as download below
Am 7.9. hat das Bundesverfassungsgericht in den seit über einem Jahr anhängigen Verfassungsbeschwerden über die Zulässigkeit der Griechenlandhilfe und des Eurorettungsschirms auf wenigen Seiten die Verfassungsgemäßheit beider Gesetze bestätigt. Das Gericht postuliert lediglich eine verfassungskonforme Auslegung der Beteiligung des Bundestages, d. h. eine Zustimmung zu jedweder Ausreichung von verbürgten Mitteln vor der relevanten Entscheidung. Wann die durch Gesetzesermächtigungen des Bundestages eingetretenen Garantierisiken für den Gesamtstaat nicht länger tragbar seien und damit die Haushaltsautonomie der Bundesrepublik Deutschland verletzt sei, hat das Bundesverfassungsgericht bewusst offengelassen. Doch damit nicht genug: Es hat nicht nur dem Gesetzgeber, sondern auch der Regierung einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Tragbarkeit von Risiken sowie der Einschätzung von Ausfallrisiken zugestanden.
Die Bedeutung des Judikats liegt somit vor allem bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte für die anstehende „Ertüchtigung“ des Eurorettungsschirms. Kerb
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