Die Europolis-Gruppe qualifiziert die Arbeitsteilung von ESM und EZB als unionsrechts- und verfassungswidrig
In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) reichte die Europolis-Gruppe einen ergänzenden Schriftsatz ein. Der Schriftsatz konfrontiert den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts mit der unions- und verfassungswidrigen Zusammenarbeit des ESM und der EZB. Seit der Erklärung der EZB vom 6.9.2012 hat der ESM eine ganze Palette von Kapitalmarktinstrumenten ausgearbeitet, die zu einer Selbstermächtigung des ESM führen und sich jeglicher parlamentarischer Kontrolle entziehen.