Pressemitteilung
Europolis: Keine Eurorettung um jeden Preis
Berlin, 18. März 2014
Das Bundesverfassungsgericht hält ganz auf der Linie der vorläufigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zum ESM an der Vereinbarkeit des ESM fest. Indessen mahnen die Richter die Einhaltung der ESM-Haftungsobergrenze in Höhe von 190 Mrd. EUR an und erinnern an die parlamentarische Haushaltsverantwortung. Das Gericht – so der Verfahrensbevollmächtigte Prof. Markus C. Kerber – „hat trotz der Verwerfung der Verfassungsbeschwerden die Grenzen der Eurorettung abgesteckt.“
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