Handelsblatt:
“Beim Verfassungsgericht in Karlsruhe ist eine weitere Beschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm eingegangen, die den Fahrplan der Eurorettung durcheinanderbringen könnte. Nach Informationen von Handelsblatt Online hat eine Gruppe von Klägern um den Eurokritiker Professor Markus Kerber eine Verfassungsbeschwerde inklusive Eilantrag eingereicht. Die Kernaussage darin: Da seit zehn Tagen beim europäischen Gerichtshof in Luxemburg die ähnliche Beschwerde eines irischen Abgeordneten zur Entscheidung vorliegt, müssten die deutschen Richter warten, bis das in dieser Sache höhere Gericht sein Urteil gesprochen hat. Ihr ursprünglich angekündigter Termin, der 12. September, an dem sie über das Eilverfahren in Sachen Zulässigkeit von ESM und Fiskalpakt entscheiden wollten, sei damit voraussichtlich unhaltbar.”
Europolis: Bei der Eurorettung führt am Gerichtshof
der Europäischen Union kein Weg vorbei
Die Europolis-Verfassungsbeschwerde weist das Bundesverfassungsgericht auf die Vorlagepflicht hin
Berlin, 13. August 2012
In den anhängigen Eilverfahren in Sachen ESM und Fiskalpakt hat es das Bundesverfassungsgericht für opportun angesehen, eine „mehr als summarische Prüfung“ anzusetzen, um sich bis zum 12.9.2012 für die Entscheidung über den beantragten vorläufigen Rechtschutz Zeit zu lassen.
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Die Klägergruppe Europolis (insgesamt 55 Beschwerdeführer) hat am 30. Juni 2011 Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung ihrer grundrechtsgleichen Ansprüche auf rechtliches Gehör und den gesetzlichen Richter durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts erhoben. Sie reagiert damit u.a. auf den willkürlichen Ausschluss aus der mündlichen Verhandlung, die unterlassene Bescheidung des Antrags auf einstweilige Untersagung der Portugal-Hilfe sowie vor allem auf die Weigerung des Zweiten SEnats, den Eurorettungsschirm den Luxemburger Richtern zur Überprüfung der Vereinbarkeit mit europäischem Recht vorzulegen.
Mit ihrem Eilantrag vom 6. April 2011 begehrten die mittlerweile 53 Petenten der „Europolis-Gruppe“, der Bundesregierung bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Zustimmung zum Portugal-bail-out zu untersagen.
Am 16. Mai 2011 ist die „Portugal-Hilfe“ mit Zustimmung der Bundesregierung in den europäischen Gremien beschlossen worden. Bislang ist dem Verfahrensbevollmächtigten Prof. Markus C. Kerber kein Beschluss des Zweiten Senats zugegangen.
„Warum“, fragt Prof. Kerber, „erhalten die Beschwerdeführer in einem Eilverfahren seit mehr als sechs Wochen keine Antwort aus Karlsruhe? Warum ignoriert das Bundesverfassungsgericht den Anspruch auf einen der Dringlichkeit des Streitgegenstandes geschuldeten – zustimmenden oder ablehnenden – Beschluss?“
Mit Datum vom 23. Mai 2011 hat sich Prof. Kerber an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, gewandt.
Hans-Olaf Henkel, ehemaliger Chef der IBM Europa, langjähriger Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und Ex-Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, ist der Verfassungsbeschwerde der Europolis-Gruppe gegen die Hilfspakte zugunsten Griechenlands und Irlands beigetreten. Unter der juristischen Federführung des Finanzwissenschaftlers und Verfassungsjuristen Prof. Dr. Markus C. Kerber, haben sich mittlerweile 50 – u.a. mittelständische Unternehmer – zusammengeschlossen, um die schleichende Umwandlung der vom Bundestag beschlossenen Währungsunion zu einer dem bundesdeutschen Länderfinanzausgleich entsprechenden Transfergemeinschaft durch das Bundesverfassungsgericht verhindern zu lassen.
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Mit dem BVerfG gegen den Euro-Rettungsschirm. Vor gut zwei Jahren erschütterte die Weltwirtschaft eine Finanzkrise, mit deren Folgen die Staatengemeinschaft immer noch zu kämpfen hat. Marode Staatshaushalte werden mittels Zufuhr von im Wege der Neuverschuldung beschaffter Gelder saniert, um so den Zusammenbruch des fragilen Wirtschaftssystems zu verhindern. Gedanken über die Finanzierbarkeit derartiger Maßnahmen scheint sich niemand zu machen. Professor Markus C. Kerber von der TU Berlin hält die staatlichen Rettungspakete zur Verhinderung eines drohenden Staatsbankrotts für verfassungswidrig und hat gegen den EU-Rettungsschirm und die Griechenlandhilfe der Bundesregierung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die NJW hat ihn hierzu befragt.
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