Der Kampf um den Lissabon Vertrag

28.04.2010 | Finanzkrise

Das Ringen der deutschen Bürgergesellschaft um die europäische Integration

Dieter Spethmann, Markus C. Kerber, Joachim Starbatty, Franz Ludwig Graf Stauffenberg

Wer wagt es,
sich den donnernden Zügen entgegenzustellen?
Die kleinen Blumen
zwischen den Eisenbahnschwellen!
Erich Kästner

Als im Spätsommer des Jahres 2008 Dieter Spethmann Graf Stauffenberg, Joachim Starbatty und Markus C. Kerber versammelte, um die Chancen einer Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag und dessen Begleitgesetzezu evaluieren, schien es aussichtslos zu sein, sich der europapolitischen Correctness in Gestalt des Lissabon-Projektes entgegenzustellen. Das Ergebnis der gemeinsamen Anstrengung ist indessen ermutigend. Die grundgesetzlich gewährleistete Befugnis, im Wege einer Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, ob bei Souveränitätstransfers im Rahmen der europäischen Integration die grundgesetzliche Substanz nicht Schaden nimmt, scheint gerade im Zusammenhang mit dem Lissabon-Vertrag ihre politische Dimension erlangt zu haben.

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Das Bundesverfassungsgericht und seine Feinde / Le Tribunal Constitutionnel et ses ennemis

25.08.2009 | Kommentare

Spätestens mit der Verkündung des Lissabon-Urteils des BVerfG am 30.6. verstummten die Siegesfanfaren der Verfahrensbevollmächtigten von Bundesregierung und Bundestag[1].  Während der mündlichen Verhandlung am 10./11.2. hatten sie – die Ordinarien für Öffentliches Recht, Pernice, Mayer und Tomuschat-  die Gewissheit bekundet, vom obersten deutschen Gericht das zu erhalten, worauf sie nicht nur juridisch-argumentativ sondern im Namen der europapolitischen Korrektheit meinten, einen Anspruch zu haben. Das Verdikt des 2. Senats erschien ihnen nicht mehr als ein überfälliges laisser passer für den „alternativlosen“ Integrationsprozess, der jenseits demokratischer Legitimität in Brüssel spätestens seit dem Maastricht-Vertrag organisiert wird. Dementsprechend hatten sie die schriftsätzliche Argumentation pro Lissabon-Vertrag als eine Fingerübung verstanden. Die Verfahrensbevollmächtigten von Bundestag und Bundesregierung waren sich einig: Das BVerfG würde es nicht wagen, von seinen Prärogativen Gebrauch zu machen und den Lissabon-Vertrag zu kassieren oder ihn im Unterschied zum Maastricht-Urteil nur mit einem streng konditionierten Ja abzusegnen.

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