Mit ihrem Eilantrag vom 6. April 2011 begehrten die mittlerweile 53 Petenten der „Europolis-Gruppe“, der Bundesregierung bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Zustimmung zum Portugal-bail-out zu untersagen.
Am 16. Mai 2011 ist die „Portugal-Hilfe“ mit Zustimmung der Bundesregierung in den europäischen Gremien beschlossen worden. Bislang ist dem Verfahrensbevollmächtigten Prof. Markus C. Kerber kein Beschluss des Zweiten Senats zugegangen.
„Warum“, fragt Prof. Kerber, „erhalten die Beschwerdeführer in einem Eilverfahren seit mehr als sechs Wochen keine Antwort aus Karlsruhe? Warum ignoriert das Bundesverfassungsgericht den Anspruch auf einen der Dringlichkeit des Streitgegenstandes geschuldeten – zustimmenden oder ablehnenden – Beschluss?“
Mit Datum vom 23. Mai 2011 hat sich Prof. Kerber an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, gewandt.
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