Pressemitteilung zur Urteilsverkündung in Sachen ESM

18.03.2014 | Neuigkeiten, Pressemitteilungen

Pressemitteilung

Europolis: Keine Eurorettung um jeden Preis

Berlin, 18. März 2014

Das Bundesverfassungsgericht hält ganz auf der Linie der vorläufigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zum ESM an der Vereinbarkeit des ESM fest. Indessen mahnen die Richter die Einhaltung der ESM-Haftungsobergrenze in Höhe von 190 Mrd. EUR an und erinnern an die parlamentarische Haushaltsverantwortung. Das Gericht – so der Verfahrensbevollmächtigte Prof. Markus C. Kerber – „hat trotz der Verwerfung der Verfassungsbeschwerden die Grenzen der Eurorettung abgesteckt.“

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Handelsblatt: Euro gerettet, Demokratie geopfert

7.06.2013 | Finanzkrise, Presseschau

In Karlsruhe wird am 11./12. Juni zur Hauptsache im ESM-Verfahren verhandelt. Im Vorfeld zu dieser, seit langem erwarteten öffentlichen Befassung des Zweiten Senats mit den seit 2012 anhängigen Verfahren zum ESM, Fiskalvertrag sowie der Brüsseler Verordnung über die Überwachung und Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte in der Eurozone geben sich die Beobachter schon fast gelangweilt. Was könne schon Neues dabei herauskommen, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 12. September 2012 bereits „Ja, aber!“ gesagt habe und sofort darauf der ESM Gestalt annahm…

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Die Welt schaut auf Karlsruhe

11.09.2012 | Presseschau, Verfassungsbeschwerden

Zeit Online:

“[…] Der ebenfalls euroskeptische Wirtschaftsjurist Markus Kerber hat mit einer Klägergruppe namens Europolis Mitte August eine weitere Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er und seine Mitstreiter wollten erreichen, dass Karlsruhe mit seinem Urteilsspruch wartet, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Klage eines irischen Abgeordneten gegen den ESM entschieden hat. Erst auf dieser Grundlage dürfe Karlsruhe entscheiden. […]”

Das Bundesverfassungsgericht lässt die Politik gewähren

7.09.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Karlsruhe: Wohlwollender Beobachter statt Verfassungshüter

 *** english Version as download below

Am 7.9. hat das Bundesverfassungsgericht in den seit über einem Jahr anhängigen Verfassungsbeschwerden über die Zulässigkeit der Griechenlandhilfe und des Eurorettungsschirms auf wenigen Seiten die Verfassungsgemäßheit beider Gesetze bestätigt. Das Gericht postuliert lediglich eine verfassungskonforme Auslegung der Beteiligung des Bundestages, d. h. eine Zustimmung zu jedweder Ausreichung von verbürgten Mitteln vor der relevanten Entscheidung. Wann die durch Gesetzesermächtigungen des Bundestages eingetretenen Garantierisiken für den Gesamtstaat nicht länger tragbar seien und damit die Haushaltsautonomie der Bundesrepublik Deutschland verletzt sei, hat das Bundesverfassungsgericht bewusst offengelassen. Doch damit nicht genug: Es hat nicht nur dem Gesetzgeber, sondern auch der Regierung einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Tragbarkeit von Risiken sowie der Einschätzung von Ausfallrisiken zugestanden.

Die Bedeutung des Judikats liegt somit vor allem bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte für die anstehende „Ertüchtigung“ des Eurorettungsschirms. Kerb

Warum zögert das Bundesverfassungsgericht?

23.05.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Mit ihrem Eilantrag vom 6. April 2011 begehrten die mittlerweile 53 Petenten der „Europolis-Gruppe“, der Bundesregierung bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Zustimmung zum Portugal-bail-out zu untersagen.

Am 16. Mai 2011 ist die „Portugal-Hilfe“ mit Zustimmung der Bundesregierung in den europäischen Gremien beschlossen worden. Bislang ist dem Verfahrensbevollmächtigten Prof. Markus C. Kerber kein Beschluss des Zweiten Senats zugegangen.

„Warum“, fragt Prof. Kerber, „erhalten die Beschwerdeführer in einem Eilverfahren seit mehr als sechs Wochen keine Antwort aus Karlsruhe? Warum ignoriert das Bundesverfassungsgericht den Anspruch auf einen der Dringlichkeit des Streitgegenstandes geschuldeten – zustimmenden oder ablehnenden – Beschluss?“

Mit Datum vom 23. Mai 2011 hat sich Prof. Kerber an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, gewandt.

PM: Europolis BVerfG zögert

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