Postulates for a European Reform Treaty

25.10.2017 | Allgemein, Veranstaltungen, Wissenschaftliche Beiträge

Thanks to the member of the European parliament, Richard Sulik, and his marvelous team. The “Le Rêve européen” by Didier Modi was presented to the parliamentary public and aroused great interest. The former member of the parliament, Dirk Eppink, took the opportunity to describe his concept of a parliamentary reform. Publisher and translator Markus C. Kerber underlined the pro-European character of the book and addressed his postulates for a European Reform Treaty to the public. (Weiterlesen …)

Professor Kerber: Postulates for a European Reform Treaty

Mr. Eppink: A European Parliament without a People

 

Disziplinierende Kartellaufsicht?

5.03.2015 | Allgemein, Wissenschaftliche Beiträge

Anmerkungen zur „Selbstanzeige“ des Europäischen Wettbewerbskommissars im Google-Verfahren

Auf den cri de coeur des Springer-Vorstandsvorsitzenden Döpfner hat alsbald der noch im Amt befindliche Europäische Kommissar für Wettbewerbsfragen, Joaquín Almunia, geantwortet. Unter der Überschrift „Ich diszipliniere Google“ legt Almunia dar, weshalb nach seiner Ansicht die Zusagen, welche Google der Europäischen Kommission unterbreitet hat, positiv zu beurteilen seien und dem Verbraucher, der diese Suchmaschine nutzt, dienen würden. Almunia ist stolz darauf, im Interesse der Nutzer von Google eine Reihe von Geschäftspraktiken auf diese Weise beseitigt zu haben. Dazu gehöre die von Google praktizierte prominente Darstellung seiner eigenen spezialisierten Suchdienstleistungen, ohne dass der Nutzer über diese bevorzugte Darstellung informiert werde. (weiterlesen …)

Roland Vaubel: Schäubles Scherbenhaufen

21.02.2015 | Allgemein, Finanzkrise, Kommentare, Wissenschaftliche Beiträge

Wolfgang Schäuble sitzt vor einem Scherbenhaufen. Seine Griechenland-Politik ist gescheitert. Die interne Abwertung war politisch nicht durchzuhalten. Die Griechen wollen sich nicht länger von Ausländern bevormunden lassen. Das entspricht dem Subsidiaritätsprinzip. Schäuble wollte den Griechen seine Bedingungen diktieren. Er hat sich mit dem Geld der deutschen Steuerzahler Verfügungsmacht über Griechenland erkauft. Am deutschen Wesen sollte Griechenland genesen. (weiterlesen…)

„Common sense versus Ökonometrie?“

16.11.2012 | Beiträge, Finanzkrise, Kommentare, Verfassungsbeschwerden, Wissenschaftliche Beiträge

Ein neues Szenario der Bertelsmann Stiftung zum Break-up der Eurozone soll für Angst sorgen

Markus C. Kerber[1]

Dass über den Break-up der Eurozone nunmehr diskutiert wird, ist bereits für sich genommen ein Fortschritt. Denn diese Debatte weist jene Teilnehmer der öffentlichen Diskussion in die Schranken, die – wie der unverbesserliche deutsche Finanzminister, Dr. Schäuble – die Eurorettungspolitik um jeden Preis als alternativlos hingestellt haben. Demokratien zeichnen sich nämlich dadurch aus, dass es immer Alternativen zur Regierungspolitik gibt.

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Politik der Selbstermächtigung

23.11.2011 | Kommentare, Wissenschaftliche Beiträge

Zur Legalität und Legitimität von Zentralbankmacht in der Staatsschuldenkrise.

Nach der Bankenkrise 2008 entwarf die Europäische Zentralbank ein Konzept der Liquiditätsversorgung von Banken, das besondere Originalität in Anspruch nehmen kann. Es bestand darin, europäischen Kreditinstituten gegen die Einreichung von Wertpapiere – unabhängig von deren Bonität – unbegrenzte Liquidität zur Verfügung zu stellen. Diese bis heute anhaltende Politik des qualitative easing hat dazu geführt, dass insbesondere Banken aus südeuropäischen Ländern der Eurozone ihre Bestände an Staatsanleihen des jeweils eigenen Landes auskehren und unter Inkaufnahme eines kleinen haircut (Abschlag vom Nominalwert des Wertpapiers) an die EZB veräußern, oder zumindest zur Refinanzierung eingereicht haben.

Textbeitrag für das 2. Kolloquium zur Institutionen-Ökonomie der Europäischen Union

25.07.2011 | Wissenschaftliche Beiträge

« La procédure de révision simplifiée de l’article 48§6 du traité sur l’Union européenne est-elle bien adaptée à la modification proposée de l’article 136 du traité sur le fonctionnement de l’Union européenne ? »

Les 16 et 17 décembre 2010, le Conseil européen a approuvé une modification du TFUE autorisant la mise en œuvre par les pays de la zone euro d’un dispositif de gestion de crise : le mécanisme européen de stabilité (ci-après MES).

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Währungsunion mit Finanzausgleich?

30.04.2010 | Wissenschaftliche Beiträge

Eine Klarstellung zur Legalität von Finanzhilfen für Finanznotstandsstaaten der Eurozone

18 Jahre nach Maastricht und 11 Jahre nach Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion befinden sich die Europäer am Scheideweg zwischen  einer stabilitätsorientierten Währungs- und einer im Namen der Solidarität proklamierten Transferunion. Als Auslöser dieser Entwicklung wird aktuell zwar nur von der „griechischen Tragödie“ gesprochen und somit die Krise mit einem Staat verbunden. Aber die Ursachen, die zu dieser desaströsen finanziellen Lage eines Mitgliedstaates geführt haben, sind vielfältig: Zeugen sie doch vom institutionellen Versagen und der kollusiven Bereitschaft der Verantwortlichen notfalls offen gegen Primärrecht zu verstoßen und somit die Europäische Union nicht zuletzt auch als Rechtsgemeinschaft in Frage zu stellen.

Anlässlich des bevorstehenden hellenischen Staatsbankrotts werden von der Mehrheit der sich öffentlich äußernder Kommentatoren und Experten etwaige Finanzhilfen als Ausdruck praktizierter Solidarität gerechtfertigt. Mit diesen Forderungen, die die no-bail-out-Klausel verletzen und somit die Stabilität des Euro bedrohen, gilt es sich juristisch – insbesondere unter Beachtung des Telos der Art. 120ff. AEUV – auseinanderzusetzen. Das bail-out-Verbot beansprucht – ganz im Sinne der Stringenz sowie der Gewährleistung einer soliden Währungsunion – umfassende Geltung: Adressaten sind neben den europäischen auch die nationalen Institutionen und inhaltlich werden jegliche Mechanismen, die die Beistandspflicht im Ergebnis flexibilisieren, ausgeschlossen. Daran ändern auch die vergeblichen Versuche nichts, Ermächtigungsgrundlagen als Ausnahmetatbestände zu aktivieren. Denn entweder überdehnen sie den Wortlaut, missachten den telos, die Systematik oder gar den Grundsatz, dass Spezialnormen den allgemeinen Vorschriften vorgehen.

Union Monétaire et Solidarité financière

29.04.2010 | Wissenschaftliche Beiträge

Commentaires sur la légalité des aides financières accordées à des Etats de la Zone Euro au bord de la faillite

Cet article aborde la relation entre union monétaire d’une part et solidarité financière entre ses membres d’autre part. Il arrive à la conclusion qu’il n’existe, en vertu de l’interdiction de l’article 125 du Traité sur le Fonctionnement de l’Union Européenne (TFUE), aucun fondement  juridique autorisant l’Union Européenne ou à un autre Etat membre de soutenir un Etat membre de la Zone Euro qui se trouve dans une situation près de la faillite.

Ce texte a pour vocation de présenter les conséquences juridiques du bail-out d’un Etat membre de l’Union Monétaire en presque faillite, ayant lieu malgré l’interdiction par le Traité sur le Fonctionnement de l’Union Européenne (Art. 125).

Occasional Paper 2/2009

4.11.2009 | Wissenschaftliche Beiträge

Das Großvorhaben Galileo auf dem Prüfstand des Europäischen Wettbewerbs- und Vergaberechts.

Ordnungspolitische Anmerkungen zur Beschaffungspolitik der EU bei Infrastrukturvorhaben
Von Markus C. Kerber

Zusammenfassung

Bei der Beschaffung von Produkten im Rahmen des Galileo-Vorhabens mit relativ hoher Losgröße (Kontrollsystem/ Satelliten) ist die Europäische Gemeinschaft nicht nur aus rechtlichen Gründen verpflichtet, sondern durch betriebswirtschaftliche Erwägungen  veranlasst, die Vergabe in zwei Phasen durchzuführen. Beim ersten Los ist eine Vergabe an mindestens zwei Bieter in quantitativ paritätischer Anzahl vorzunehmen. Im Lichte der Erfahrungen mit dieser Vergabeentscheidung ist für den zweiten Teil des Loses abzuwägen, ob lediglich die Vergabebedingungen adaptiert werden und es bei einer Doppelvergabe bleibt oder ob von vornherein festgelegt wird, dass den zweiten Teil des Loses jener der beiden Bieter erhält, der in der ersten Phase am besten performierte.

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