Nach den Wahlen zum Europäischen „Parlament“ folgt der Personalschacher: Die EU ist eine antidemokratische Veranstaltung. Dass die Wahlen zum Europäischen Parlament nicht demokratisch sind, lässt sich bereits aus der mangelnden Repräsentativität der Abgeordneten ablesen. Deshalb hatte das Bundesverfassungsgericht stets betont, dass die Bildung einer „europäischen Regierung“ aus dem Europäischen Parlament heraus keine demokratische Legitimation hätte. (Weiterlesen …)