Jedenfalls scheint der Präsident der Bundesbank die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu kennen
Nach der Flucht von Jens Weidmann aus der Verantwortung des Amtes als Präsident der Bundesbank trat ein Mann seine Nachfolge an, der zwar einen gewissen Stallgeruch der deutschen Notenbank durch 17 Jahre lange Mitarbeit mitbringt, indes sich dieser Beförderung deshalb erfreuen durfte, weil er ein SPD-Parteibuch sein Eigen nennen kann und ferner als ein besonders konsensfreundlicher Zentralbanker gilt. (Weiterlesen …)