Das OMT-Urteil des EuGH bleibt abzuwarten
Der Generalanwalt zeigt der EZB ihre Grenzen auf
Am heutigen Vormittag, genau 3 Monate nach der mündlichen Verhandlung im Verfahren C-62/141, verlas der Generalanwalt Cruz Villalón seine Schlussanträge. Nach Ansicht des Generalanwalts müsse das OMT-Programm am fundamentalen Verbot der monetären Staatsfinanzierung (Art. 123 AEUV) als auch am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemessen werden. Eine Intervention der EZB auf dem Sekundärmarkt zeitnah zur Emission auf dem Primärmarkt sei verboten. (weiterlesen …)
The OMT-ruling 0f the European Court of Justice remains open