Nachdem noch am 22.09.2009 ein ergänzender Schriftsatz von ca. 20 Seiten eingereicht wurde[1], teilte das Bundesverfassungsgericht am 23.09.2009 mit, die Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen.
Die Gründe des Bundesverfassungsgerichts hierfür überzeugen jedoch nicht:
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