Die „Europolis-Gruppe“ hat heute beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die beabsichtigte „Portugal-Hilfe“ der Bundesrepublik Deutschland eingereicht.
Der Verfahrensbevollmächtigte der über 50 Beschwerdeführer, Professor Markus C. Kerber, begründete diesen Schritt mit der Abwehr irreversibler Nachteile für Deutschland: Ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung würde Deutschland seiner finanziellen Souveränität beraubt.
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Die Schieflage des irischen Bankensektors darf nicht vom deutschen Steuerzahler behoben werden, sagt der Rettungsschirm-Kläger Markus C. Kerber im EurActiv.de-Interview. Der Ökonom will in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung gegen die Hilfen durchsetzen – und greift die Bundesregierung scharf an.