Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die „Portugal-Hilfe“

11.04.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Die „Europolis-Gruppe“ hat heute beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die beabsichtigte „Portugal-Hilfe“ der Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Der Verfahrensbevollmächtigte der über 50 Beschwerdeführer, Professor Markus C. Kerber, begründete diesen Schritt mit der Abwehr irreversibler Nachteile für Deutschland: Ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung würde Deutschland seiner finanziellen Souveränität beraubt.

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Die große Chance des Deutschen Bundestages

17.03.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

 Ein Appell an die Volksvertreter

Nachdem Frau Bundeskanzlerin Merkel am 11.3.2011 in Brüssel der Umwandlung der Europäischen Währungsunion in eine Transferunion zugestimmt hat, ist es nunmehr an den Volksvertretern, darüber zu entscheiden, wie sie diesen Systembruch innerstaatlich umsetzen wollen. Im Vorfeld des „Eurogipfels“ jedenfalls erwartete der Bundestag „aus verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und ökonomischen Gründen, dass gemeinsam finanzierte oder garantierte Schuldenaufkaufprogramme ausgeschlossen werden“. Diese Erwartung hat die Bundeskanzlerin mit den in Brüssel getroffenen Vereinbarungen nicht nur enttäuscht, sondern sehenden Auges aufgegeben. Es ist nunmehr am Deutschen Bundestag zu entscheiden, ob er diese Wende akzeptiert oder das ihm gegebene Versprechen einfordert.

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Beitritt von Hans-Olaf Henkel zur Verfassungsbeschwerde & Übersendung eines ergänzenden Schriftsatzes an das BVerfG

3.03.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Hans-Olaf Henkel, ehemaliger Chef der IBM Europa, langjähriger Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und Ex-Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, ist der Verfassungsbeschwerde der Europolis-Gruppe gegen die Hilfspakte zugunsten Griechenlands und Irlands beigetreten. Unter der juristischen Federführung des Finanzwissenschaftlers und Verfassungsjuristen  Prof. Dr. Markus C. Kerber, haben sich mittlerweile 50 – u.a. mittelständische Unternehmer –  zusammengeschlossen, um die schleichende Umwandlung der vom Bundestag beschlossenen Währungsunion zu einer dem bundesdeutschen Länderfinanzausgleich entsprechenden Transfergemeinschaft durch das Bundesverfassungsgericht verhindern zu lassen.

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Trotz Irlandhilfe fortdauernde Eurokrise

7.12.2010 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Entgegen den Beschwichtigungen der Europäischen Kommission, der EZB und der Eurozonen-Regierungsvertreter haben weder die Schaffung des 750-Milliarden- „Rettungsschirms“ noch die europarechtswidrigen, andauernden Anleihenkäufe der EZB von mehr als 100 Milliarden Euro das Misstrauen der Wertpapiermärkte gegenüber den fragilen Staaten der Euro-Zone eingedämmt. Im Gegenteil: Die sich bereits im Juni diesen Jahres abzeichnende Krise hat nunmehr in Gestalt des Irland-bail-out und ggf. des Hilfeersuchens von Portugal weitere Höhepunkte erreicht.

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Ackermanns Lobby-Arbeit für die Spielhöllen

23.11.2010 | Presseschau, Verfassungsbeschwerden

Rettungsschirm-Kläger Kerber im Interview
Irland-Hilfe: “Ackermanns Lobby-Arbeit für die Spielhöllen”

Die Schieflage des irischen Bankensektors darf nicht vom deutschen Steuerzahler behoben werden, sagt der Rettungsschirm-Kläger Markus C. Kerber im EurActiv.de-Interview. Der Ökonom will in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung gegen die Hilfen durchsetzen – und greift die Bundesregierung scharf an.

Interview Prof. Dr. Kerber in der NJW

4.10.2010 | Presseschau, Verfassungsbeschwerden

Mit dem BVerfG gegen den Euro-Rettungsschirm. Vor gut zwei Jahren erschütterte die Weltwirtschaft eine Finanzkrise, mit deren Folgen die Staatengemeinschaft immer noch zu kämpfen hat. Marode Staatshaushalte werden mittels Zufuhr von im Wege der Neuverschuldung beschaffter Gelder saniert, um so den Zusammenbruch des fragilen Wirtschaftssystems zu verhindern. Gedanken über die Finanzierbarkeit derartiger Maßnahmen scheint sich niemand zu machen. Professor Markus C. Kerber von der TU Berlin hält die staatlichen Rettungspakete zur Verhinderung eines drohenden Staatsbankrotts für verfassungswidrig und hat gegen den EU-Rettungsschirm und die Griechenlandhilfe der Bundesregierung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die NJW hat ihn hierzu befragt.

Verfassungsbeschwerde der “Europolis Gruppe”

18.08.2010 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Die Beschwerdeführer der „Europolis-Gruppe“ haben mit dem heutigen Datum dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in der Verfassungsbeschwerde gegen den „Euro-Rettungsschirm“ (Az.: 2 BvR 1219/10)  einen weiteren grundsätzlichen Schriftsatz übermittelt.

31 Unterstützer, überwiegend Inhaber von Unternehmen und Mitglieder der Familienunternehmer – ASU e.V., sind außerdem dem Verfahren beigetreten.

Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte Euro-Stabilisierungsgesetz

7.06.2010 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Bürger klagen gegen Brüssel und die Bundesregierung

Während in Brüssel die Finanzminister der EU die „Rettungsgelder“ für den Euro ohne vorherige Einschaltung der Parlamente freigeben, klagen deutsche Bürger die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Das so genannte Euro-Stabilisierungsgesetz ist ein kollektiver Rechtsbruch, begangen durch Bundesregierung und Bundestag – es ist für Bürger dieses Landes geradezu zwingend, dagegen vor dem obersten deutschen Gericht vorzugehen!

Die „Europolis“-Gruppe um den Berliner Verfassungsjuristen und Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Markus C. Kerber hat gegen den 750-Millarden-Rettungsschirm Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das kündigte die Gruppe am 7. Juni 2010 in Berlin.

Recours constitutionnel contre l’aide allemande à la Grèce

10.05.2010 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

« Le Gouvernement fédéral a cédé à la panique. Dans une réaction exagérée face aux tumultes des marchés financiers, souvent  provoqués par les discours des hommes politiques eux-mêmes et notamment le président Sarkozy,  le Gouvernement allemand jette par dessus bord des mécanismes de sécurité, qui jusque à présent ont préservé la stabilité de l’Union monétaire. Il se laisse influencer par la France et les pays sud-européens et met ainsi en danger l’épargne et les retraites de millions de citoyens. Que ceci soit le prétexte à des violations manifestes du droit allemand et européen ne semble intéresser personne au Gouvernement ou au sein de l’opposition. Le Tribunal Constitutionnel est le seul a encore pouvoir agir pour prévenir du danger. »

C’est ainsi que justifie le groupe de plaignants, issu du monde des affaires et universitaire, sa détermination à déposer un recours ce mardi devant le Tribunal Constitutionnel de Karlsruhe.

Verfassungsbeschwerde gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz

10.05.2010 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Die Bundesregierung ist in Panik verfallen. In einer völlig übertriebenen Reaktion auf die von der Politik in den letzten Wochen teilweise selbst herbeigeredeten Unruhen auf den Finanzmärkten wirft sie sämtliche Sicherungssysteme, die die EWU bisher stabil gehalten haben, über Bord, lässt sich von Frankreich und südeuropäischen Ländern hilflos beiseiteschieben und bringt damit Vermögen und Altersvorsorge von Millionen deutschen Bürgern in Gefahr. Dass sie dabei mehrfach Rechtsbruch begeht, gegen deutsches und europäisches Recht verstößt, interessiert offensichtlich weder die Regierung noch die Opposition in Berlin. Jetzt kann nur noch das Bundesverfassungsgericht einschreiten, um Gefahr vom deutschen Volk abzuwenden.

So begründet eine Gruppe von Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft eine Verfassungsbeschwerde, die am Dienstag in Karlsruhe eingereicht wird.

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