Nach der mündlichen Verhandlung vom 11./12. Juni 2013 teilte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Datum vom 07. Februar 2014 Folgendes in Sachen Hauptverfahren ESM/EZB mit:
- Zum einen wird der Zweite Senat am 18. März 2014 das Urteil verkünden.
- Zum anderen hat der Zweite Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union die streitentscheidenden Fragen, die die Auslegung des Unionsrechts betreffen, zur Vorabentscheidung übermittelt.
Sieben Beschwerdegruppen wandten sich gegen die Zustimmungsgesetze zum ESM und zum Fiskalvertrag sowie gegen die Verordnung (EU) 1176/2011. Allerdings kündigte der EZB-Rat am 6.9.2012 an, die EZB werde auch Anleihen in unbegrenztem Umfang von ESM/EFSF-Programmländern kaufen. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung erweiterten die Beschwerdeführer ihre Anträge und griffen u.a. das sog. OMT- Programm an.
Pressemitteilung von Europolis zur Urteilsverkündung am 18.03.2014:
Weitere Pressestimmen:
Hintergrund zur mündlichen Verhandlung:
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Verkündung ESM-Urteil
- BVerfG: 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/1007.09.2011, Karlsruhe
- EuG: "Nichtigkeitsklage – Rechtsbehelfsfrist – Offensichtliche Unzulässigkeit" in der Rechtssache T‑532/1116. Dezember 2011, Luxemburg
- Estnisches Verfassungsgericht: 3-4-1-6-1212.07.2012, Tartu Estonia
- BVerfG: 2 BvR 1824/12 Absatz-Nr. (1 - 14)12.9.2012, Karlsruhe
- BVerfG: 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12, 2 BvR 1438/12, 2 BvR 1439/12, 2 BvR 1440/12, 2 BvE 6/1212.09.2012, Karlsruhe
- EuGH: Rs. C-370/12 (Pringle)27.11.2012, Luxembourg
- SV 2/12-1816.03. 2013, Wien (Österreich)
- Urteil des Portugiesischen Verfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von Sparmaßnahmen05.04.2013, Lissabon
- BVerfG: 2 BvQ 17/13 Absatz-Nr. (1 - 31)17.4.2013, Karlsruhe
- BVerfG: 2 BvR 1390/12 u.a.17.12.2013, Karlsruhe
- BVerfG: 2 BvR 2728/13 u.a.14.01.2014, Karlsruhe
- BVerfG, 2 BvR 1390/12 Absatz-Nr. (1 - 245)18.03.2014, Karlsruhe
Bestimmungen zur EWU im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Artikel 119: Grundsätze der Wirtschafts- und Währungspolitik
- Artikel 122:Befugnis des Rates bei Schwierigkeiten
- Artikel 123: Verbot von Kreditfazilitäten für öffentliche Einrichtungen
- Artikel 124: Verbot bevorrechtigten Zugangs
- Artikel 125: Haftungsausschlüsse
- Artikel 126: Übermäßige öffentliche Defizite; Haushaltsdisziplin
- Artikel 127: Ziele und Aufgaben
- Artikel 128: Ausgabe von Banknoten und Münzen
- Artikel 129: ESZB, EZB Struktur und Satzung
- Artikel 130: Unabhängigkeit der EZB und NZB
- Verordnung (EU) 1176/11: Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte
- Beschluss EZB-Rates vom 6.9.2012 Technical Features of Outright Monetary Transactions (OMTs)
- Pressemitteilung der EZB vom 6.9.2012 / Einleitende Bemerkungen des Präsidenten der EZB (Mario Draghi)
- Artikel 88 GG: Bestimmungen zur EWU im Grundgesetz
- Verfassungsbeschwerde
- Karlsruhe
- Guldenmark
- Griechenlandhilfe
- Eurozone
- Europaskepsis
- ESM
- Eurostabilisierung
- Bundesverfassungsgericht
- Eilverfahren
- Brüssel
- Bankenunion
- Rettungsschirm
- Parallelwährung
- Griechenland
- Spanien
- Fiskalvertrag
- EZB
- BVerfG
- europäische Integration
- Dieter Spethmann
- Kerber
- Bundesregierung
- Lissabon-Vertrag
- Eurokrise