Nach der mündlichen Verhandlung vom 11./12. Juni 2013 teilte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Datum vom 07. Februar 2014 Folgendes in Sachen Hauptverfahren ESM/EZB mit:
- Zum einen wird der Zweite Senat am 18. März 2014 das Urteil verkünden.
- Zum anderen hat der Zweite Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union die streitentscheidenden Fragen, die die Auslegung des Unionsrechts betreffen, zur Vorabentscheidung übermittelt.
Sieben Beschwerdegruppen wandten sich gegen die Zustimmungsgesetze zum ESM und zum Fiskalvertrag sowie gegen die Verordnung (EU) 1176/2011. Allerdings kündigte der EZB-Rat am 6.9.2012 an, die EZB werde auch Anleihen in unbegrenztem Umfang von ESM/EFSF-Programmländern kaufen. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung erweiterten die Beschwerdeführer ihre Anträge und griffen u.a. das sog. OMT- Programm an.
Pressemitteilung von Europolis zur Urteilsverkündung am 18.03.2014:
Weitere Pressestimmen:
Hintergrund zur mündlichen Verhandlung:
Newsticker
Plädoyer Markus C. Kerber – “Der ESM ist kein Stabilitätsmechanismus, sondern eine Hydra”
„Der ESM ist kein Stabilisierungsmechanismus sondern eine Hydra.“ Die verfassungsrechtliche Prüfung des Fiskalvertragsgesetzes sowie der von unseren Beschwerdeführern inkriminierten „Verordnung zur Vermeidung… mehr »
Die Gemeinde unter sich
Die ECB-Watchers-Conference ist zu einer Propagandaveranstaltung für Madame Lagarde geworden. Was 1999 als ein Versuch zur Herstellung von Gegenöffentlichkeit begonnen… mehr »
Legitimität vs. Legalität?
Die Verfassungsumgehung durch Merz und die SPD rundet die groß angelegte Wählertäuschung ab. Selbst die Mainstream-Medien sprechen angesichts der Volte… mehr »
Exxpress: 800 Milliarden für die Verteidigung? „Nur Gerede – Brüssel will mehr Macht!“
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat große Pläne: Sie will 800 Milliarden Euro für Streitkräfte in der EU locker machen…. mehr »
In feiner Gesellschaft
Wissen die deutschen Trump-Unterstützer, auf wen sie sich eingelassen haben ? Donald Trump und sein Vize J. D. Vance haben… mehr »
Frankreichfreund
Für sein Einknicken bei der französisch-deutschen Rüstungskooperation bekommt Verteidigungsminister Pistorius den Ritterschlag der Pariser Eliten. Als die damalige Verteidigungsministerin von… mehr »
Putins bester Mann
Sollte die Einhegung von Präsident Trump nicht gelingen, könnte er zum Zerstörer des Westens werden. In den aufgeregten Reaktionen auf… mehr »
EZB: Weiter auf Inflationskurs
Im Windschatten der Geopolitik gewöhnt Madame Lagarde die Deutschen an eine Inflation von fast 3 %. Als am 30.1.2025 die… mehr »
Kurzbesprechung des Werkes von Olivier Beaud „Théorie de la Fédération“
In Deutschland gehört es zum guten Ton politischer Korrektheit, dass man „den Föderalismus“ über alle Maßen lobt. Damit ist der… mehr »
Legitimität vs. Legalität?
Frankreich weiterhin im Ausnahmezustand Seit dem Sturz der Regierung Pompidou 1962 hat es so etwas in Frankreich nicht mehr gegeben…. mehr »
Nach dem Erdrutsch Sieg für Trump: Achtung Europa!
Der Leser der nachfolgenden Zeilen dürfte sich wundern, an wen die Warnung adressiert ist. Es geht nach dem klaren Sieg… mehr »
NZZ: Frankreich könnte die nächste Euro-Krise auslösen
Frankreich ist stark verschuldet, und das Sparprogramm der neuen Regierung dürfte es schwer haben in der Nationalversammlung. Es stellt sich… mehr »
Verkündung ESM-Urteil
- BVerfG: 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/1007.09.2011, Karlsruhe
- EuG: "Nichtigkeitsklage – Rechtsbehelfsfrist – Offensichtliche Unzulässigkeit" in der Rechtssache T‑532/1116. Dezember 2011, Luxemburg
- Estnisches Verfassungsgericht: 3-4-1-6-1212.07.2012, Tartu Estonia
- BVerfG: 2 BvR 1824/12 Absatz-Nr. (1 - 14)12.9.2012, Karlsruhe
- BVerfG: 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12, 2 BvR 1438/12, 2 BvR 1439/12, 2 BvR 1440/12, 2 BvE 6/1212.09.2012, Karlsruhe
- EuGH: Rs. C-370/12 (Pringle)27.11.2012, Luxembourg
- SV 2/12-1816.03. 2013, Wien (Österreich)
- Urteil des Portugiesischen Verfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von Sparmaßnahmen05.04.2013, Lissabon
- BVerfG: 2 BvQ 17/13 Absatz-Nr. (1 - 31)17.4.2013, Karlsruhe
- BVerfG: 2 BvR 1390/12 u.a.17.12.2013, Karlsruhe
- BVerfG: 2 BvR 2728/13 u.a.14.01.2014, Karlsruhe
- BVerfG, 2 BvR 1390/12 Absatz-Nr. (1 - 245)18.03.2014, Karlsruhe
Bestimmungen zur EWU im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Artikel 119: Grundsätze der Wirtschafts- und Währungspolitik
- Artikel 122:Befugnis des Rates bei Schwierigkeiten
- Artikel 123: Verbot von Kreditfazilitäten für öffentliche Einrichtungen
- Artikel 124: Verbot bevorrechtigten Zugangs
- Artikel 125: Haftungsausschlüsse
- Artikel 126: Übermäßige öffentliche Defizite; Haushaltsdisziplin
- Artikel 127: Ziele und Aufgaben
- Artikel 128: Ausgabe von Banknoten und Münzen
- Artikel 129: ESZB, EZB Struktur und Satzung
- Artikel 130: Unabhängigkeit der EZB und NZB
- Verordnung (EU) 1176/11: Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte
- Beschluss EZB-Rates vom 6.9.2012 Technical Features of Outright Monetary Transactions (OMTs)
- Pressemitteilung der EZB vom 6.9.2012 / Einleitende Bemerkungen des Präsidenten der EZB (Mario Draghi)
- Artikel 88 GG: Bestimmungen zur EWU im Grundgesetz
- Kerber
- EZB
- Eurokrise
- Griechenland
- Eurostabilisierung
- ESM
- Brüssel
- Eilverfahren
- Verfassungsbeschwerde
- Parallelwährung
- BVerfG
- Guldenmark
- Eurozone
- Griechenlandhilfe
- Spanien
- Bankenunion
- Bundesverfassungsgericht
- Bundesregierung
- Karlsruhe
- Rettungsschirm
- Fiskalvertrag
- Lissabon-Vertrag
- europäische Integration
- Dieter Spethmann
- Europaskepsis