Verkündung in Sachen ESM

Nach der mündlichen Verhandlung vom 11./12. Juni 2013 teilte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Datum vom 07. Februar 2014 Folgendes in Sachen Hauptverfahren ESM/EZB mit:

  • Zum einen wird der Zweite Senat am 18. März 2014 das Urteil verkünden.
  • Zum anderen hat der Zweite Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union die streitentscheidenden Fragen, die die Auslegung des Unionsrechts betreffen, zur Vorabentscheidung übermittelt.

Sieben Beschwerdegruppen wandten sich gegen die Zustimmungsgesetze zum ESM und zum Fiskalvertrag sowie gegen die Verordnung (EU) 1176/2011. Allerdings kündigte der EZB-Rat am 6.9.2012 an, die EZB werde auch Anleihen in unbegrenztem Umfang von ESM/EFSF-Programmländern kaufen. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung erweiterten die Beschwerdeführer ihre Anträge und griffen u.a. das sog. OMT- Programm an.

Pressemitteilung von Europolis zur Urteilsverkündung am 18.03.2014:

Pressemitteilung Europolis

Weitere Pressestimmen:

Hintergrund zur mündlichen Verhandlung:

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