Les vues du Général de Gaulle sur l’Europe

19.10.2011 | Kommentare

Par Pierre Maillard, Ambassadeur de France, Ancien conseiller diplomatique du Général de Gaulle.

Conférence prononcée à l’Académie diplomatique Bruxelles en Juin 2009

On a fait, en son temps, beaucoup de procès au général de Gaulle à propos de ses idées sur l’Europe. Certains propos occasionnels de sa part, son rejet avant son retour au pouvoir, de la communauté européenne de Défense, enfin son souci majeur et permanent de la destinée de la France l’expliquent dans une certaine mesure. Pourtant, non seulement le Général a toujours eu la vive conscience de la solidarité qui unissait la France aux autres pays de l’Europe occidentale, mais il n’avait en outre jamais oublié tout ce que l’Europe à travers tous ses peuples avait apporté au monde sur le plan de la culture, de la pensée, de la science ainsi que du Droit, apportant ainsi une contribution majeure et collective à la civilisation universelle. Au surplus cette préoccupation s’était manifestée dès le temps de guerre.

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Trichet vor Gericht

26.09.2011 | Pressemitteilungen

Markus C. Kerber, der Verfahrensbevollmächtigte der Klägergruppe “Europolis” vor dem Bundesverfassungsgericht, lässt im einem Pionierverfahren beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg überprüfen, ob die seit 2010 von der Europäischen Zentralbank (EZB) geübte Praxis des Anleihenkaufs sowie der Aussetzung der Bonitaätsschwellenwerte für griechische, irische und portugiesische Staatsanleihen (qualitativ easing) rechtmäßig ist…

Pressemitteilung: Trichet vor Gericht

Press Release: ECB put to Court

Communiqué de presse: Trichet traduit en justice

Comunicato Stampa Europolis – Trichet in giudizio

Oswiadczenie prasowe: Trichet przed sadem

Endlich: Dr. Stark, der Chef-Ökonom der EZB, ist zurückgetreten

12.09.2011 | Pressemitteilungen

Der von Dr. Jürgen Stark seit der fiskalpolitischen Unterstützung Griechenlands und seiner Banken erwogene Rücktritt ist nun doch noch am 9.9. Realität geworden. Er zeigt die Entmachtung Deutschland innerhalb der EZB seit Beginn der Präsidentschaft Trichets. Obschon die Entscheidung Starks reichlich spät kommt, wird von ihr eine politische Signalwirkung ausgehen: Die EZB unter Trichet hat nichts mit der Bundesbank gemeinsam und Deutschland haftet für die Folgen der EZB-Politik, ohne die geringste Möglichkeit zu haben, die fatalen Wirkungen der Anleihenkäufe auch nur einzuhegen.

Nun rächt sich der bundesdeutsche Glaube an die „politische Unabhängigkeit der EZB“ als Allheilmittel solider Geldpolitik. Während im Bundestag über den „ertüchtigten“ Eurorettungsschirm eine zaghafte Debatte beginnt, entziehen sich seit Jahren der fatalen Entscheidung von Trichet & Co jeglicher politischen Kontrolle durch deutsche Verfassungsorgane. Der Kampf um die rechtliche  Kontrolle der EZB hat also begonnen und muss schnellstens konkrete Formen annehmen. Denn  der größte Eigner der EZB – Deutschland – hat gerade so viel Stimmmacht wie Zypern, Malta und Estland.

Nota bene: Sie finden in der Anlage Weblinks zu jenen Beiträgen von Europolis-Autoren, die frühzeitig auf die Rechtslosigkeit der EZB-Politik hingewiesen haben.

Das Bundesverfassungsgericht lässt die Politik gewähren

7.09.2011 | Pressemitteilungen

*** english Version as download below

Am 7.9. hat das Bundesverfassungsgericht in den seit über einem Jahr anhängigen Verfassungsbeschwerden über die Zulässigkeit der Griechenlandhilfe und des Eurorettungsschirms auf wenigen Seiten die Verfassungsgemäßheit beider Gesetze bestätigt. Das Gericht postuliert lediglich eine verfassungskonforme Auslegung der Beteiligung des Bundestages, d. h. eine Zustimmung zu jedweder Ausreichung von verbürgten Mitteln vor der relevanten Entscheidung. Wann die durch Gesetzesermächtigungen des Bundestages eingetretenen Garantierisiken für den Gesamtstaat nicht länger tragbar seien und damit die Haushaltsautonomie der Bundesrepublik Deutschland verletzt sei, hat das Bundesverfassungsgericht bewusst offengelassen. Doch damit nicht genug: Es hat nicht nur dem Gesetzgeber, sondern auch der Regierung einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Tragbarkeit von Risiken sowie der Einschätzung von Ausfallrisiken zugestanden.

Die Bedeutung des Judikats liegt somit vor allem bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte für die anstehende „Ertüchtigung“ des Eurorettungsschirms.

Das Bundesverfassungsgericht lässt die Politik gewähren

7.09.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Karlsruhe: Wohlwollender Beobachter statt Verfassungshüter

 *** english Version as download below

Am 7.9. hat das Bundesverfassungsgericht in den seit über einem Jahr anhängigen Verfassungsbeschwerden über die Zulässigkeit der Griechenlandhilfe und des Eurorettungsschirms auf wenigen Seiten die Verfassungsgemäßheit beider Gesetze bestätigt. Das Gericht postuliert lediglich eine verfassungskonforme Auslegung der Beteiligung des Bundestages, d. h. eine Zustimmung zu jedweder Ausreichung von verbürgten Mitteln vor der relevanten Entscheidung. Wann die durch Gesetzesermächtigungen des Bundestages eingetretenen Garantierisiken für den Gesamtstaat nicht länger tragbar seien und damit die Haushaltsautonomie der Bundesrepublik Deutschland verletzt sei, hat das Bundesverfassungsgericht bewusst offengelassen. Doch damit nicht genug: Es hat nicht nur dem Gesetzgeber, sondern auch der Regierung einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Tragbarkeit von Risiken sowie der Einschätzung von Ausfallrisiken zugestanden.

Die Bedeutung des Judikats liegt somit vor allem bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte für die anstehende „Ertüchtigung“ des Eurorettungsschirms. Kerb

Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio befangen?

26.08.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio muss einem Ablehnungsgesuch entgegensehen. Die Europolis-Gruppe, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen diverse Euro-Rettungsmaßnahmen erhoben hat, hegt die Besorgnis der Befangenheit bei di Fabio. Aus ihrer Sicht bestehen Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung sowohl in der Sache als auch in der Person. Deshalb hat Prof. Dr. Markus C. Kerber beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht unter Ausschluss von Verfassungsrichter di Fabio über die Verfassungsbeschwerden in Sachen “Griechenland-Hilfe” und “Euro-Rettungsschirm” entscheiden möge…

Das Bundesverfassungsgericht vor Gericht

24.08.2011 | Individualbeschwerde gegen BVerfG, Pressemitteilungen

(Please download english version below) (Version Française ci-dessous)

Das Bundesverfassungsgericht muss einer Beurteilung seines Verfahrens in Sachen Griechenlandhilfe und Euro-Rettungsschirm durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entgegensehen. Diesen Schritt hat nun die Klägergruppe Europolis angekündigt, nachdem das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungsbeschwerde vom 29. Juni 2011 nicht angenommen hatte. Diese hatte sich gegen die Verletzung der grundrechtsgleichen Ansprüche auf rechtliches Gehör und den gesetzlichen Richter durch den Zweiten Senat gerichtet. „Nun bleibt der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ohne Alternative“, so Prof. Markus C. Kerber, Verfahrensbevollmächtigter der 55 Personen umfassenden Petenten-Gruppe.

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Alles unter Kontrolle

15.08.2011 | Edition Europolis, Kommentare

Bericht aus der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Griechenlandhilfe und zum Eurorettungsschirm am 5.7.2011

Über 50 Verfassungsbeschwerden hatte das Bundesverfassungsgericht zur Griechenlandhilfe und zum Eurorettungsschirm erhalten. Zahlreiche Petenten wollten verhindern, dass ihre Grundrechte auf Eigentum und partizipative Mitwirkung an der Demokratie gem. Art. 38 GG durch die Verpfändung deutscher Ressourcen und insbesondere deutscher Bonität verletzt würden. Bei einem solchen Andrang in Karlsruhe sollte man meinen, dass das Gericht nicht nur die Qual der Wahl hatte, sondern nach qualitativen Gesichtspunkten die Pilotverfahren auswählen konnte. Zwei von den mehr als 50 Verfahren hatte es schließlich zum Piloten erkoren. Zwei, die bereits seit Jahren von den Medien als opposition de la majesté gegen Euro und Brüssel von sich reden machen. Zum einen den parlamentarischen Sonderling Dr. Gauweiler, der ein Narrendasein als direkt gewählter Abgeordneter in der CSU-Fraktion fristet. Er – ein ehemaliger Mignon von Franz Josef Strauß – kann sich mittlerweile alles erlauben. Und dies tut er auch wohlwissend, dass jede Verfassungsklage Publizität bringt und sein Profil als Anwalt schärft. Des Weiteren die Berufskläger gegen den Euro, die ihr Vorbringen selbst als Professoren-Klage betiteln: Die Herren Schachtschneider und Starbatty – beide emeritierte Ordinarien – sowie die Herren Nölling – ehemals Hamburgische Landesbank – sowie der Ex-HelaBank-Vorstand Wilhelm Hankel.

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Textbeitrag für das 2. Kolloquium zur Institutionen-Ökonomie der Europäischen Union

25.07.2011 | Wissenschaftliche Beiträge

« La procédure de révision simplifiée de l’article 48§6 du traité sur l’Union européenne est-elle bien adaptée à la modification proposée de l’article 136 du traité sur le fonctionnement de l’Union européenne ? »

Les 16 et 17 décembre 2010, le Conseil européen a approuvé une modification du TFUE autorisant la mise en œuvre par les pays de la zone euro d’un dispositif de gestion de crise : le mécanisme européen de stabilité (ci-après MES).

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Ein Meister aus Spanien – Mit dem Tod von Pablo Lucas Verdu verliert die europäische Staatsrechtslehre eine große Gelehrtenpersönlichkeit

25.07.2011 | Kommentare

Wie jetzt erst bekannt wurde, verstarb am 6. Juli des Jahres Pablo Lucas Verdu, Emeritus für Verfassungsrecht an der Universität Complutense von Madrid und Mitglied der Königlichen Akademie für Moral und Politikwissenschaft im Alter von 88 Jahren an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Lucas Verdu gehörte zu den gebildesten, angesehensten und diskretesten Persönlichkeiten der spanischen Staatsrechtswissenschaft. Er konnte auf ein erfülltes, erfolgreiches akademisches Leben zurückblicken, das ihn die Tiefen des spanischen Frankismus und die Höhen der demokratischen Emanzipation hat erleben lassen. Als Assistent von Tierno Galvan an der Universität in Salamanca, dann später in Bilbao und Madrid gehört er zu den Wegbereitern eines interdisziplinär angelegten Verfassungsverständnisses, welches weit über die iberische Halbinsel hinausgriff. Ohne die geringsten politischen Affinitäten zu Carl Schmitt zu haben, widmete Lucas Verdu diesem – wie er betonte – „Begriffshexer“ große Aufmerksamkeit und manche Studie. Sein akademisches Interesse aber mehr noch sein Herz schlug für die Vertreter des Rechtspositivismus der Weimarer Republik, insbesondere Hans Kelsen und Rudolf Smend. Das gesamte Rechtsdenken der Weimarer Republik ist von niemanden in Spanien in seiner Generation so umfassend und anschaulich dargestellt worden wie von Lucas Verdu. Über Spanien hinaus war Lucas Verdu eine bekannte akademische Persönlichkeit im italienischen Raum ebenso wie bei seinen portugiesischen und lateinamerikanischen Kollegen. Seine akademische Neugier und seine wissenschaftliche Disziplin begleiteten ihn bis ins hohe Alter. Sein Tod – von der Tragik eines absurden Unfalls umwittert – markiert einen herben Verlust für die akademische Landschaft Spaniens. Aber auch die deutsche Staatsrechtslehre hat in Pablo Lucas Verdu einen Freund verloren.

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Ein deutscher Beitrag zur europäischen Ordnungspolitik

  • mehr Wettbewerb wagen
  • die Stabilität von Währung und Preisen institutionell sichern
  • die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen voranbringen
  • der Subsidiarität Priorität verleihen

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A German contribution to European policy

  • daring more competition
  • ensuring institutionally the stability of currency and prices
  • advancing the consolidation of public fi nances
  • giving priority to the principle of subsidiarity

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Une contribution allemande à la conception de la politique européenne

  • oser davantage de concurrence dans tous les domaines au lieu de la réduire à n’être qu’un instrument de politique parmi d’autres
  • assurer institutionnellement la stabilité de la monnaie et des prix
  • faire avancer la consolidation des fi nances publiques dans tous les pays membres de l’union monétaire
  • Rendre au principe de subsidiarité toute

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