Die EU-Kommission hat beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, weil das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum PSPP-Staatsanleihekaufprogramm vom 5. Mai 2020 gegen europäisches Unionsrecht verstoßen habe. Das bedeutet einen weiteren Kulminationspunkt in der heftigen und zum Teil unsachlichen Kritik, der sich das Gericht nach seiner Entscheidung ausgesetzt sah. (Weiterlesen …)