Eine Besprechung von „Eckhard Wurzel: Europäische Integration Wohin?“

Mit einem Text von mehr als 350 Seiten mischt sich der langjährige Leiter des Referats Europäische Union und Eurogebiet in der OECD, Eckhard Wurzel, der jetzt als Honorarprofessor in Konstanz und Göttingen tätig ist, in die Debatte über die europäische Integration ein. Wie bereits aus dem anspruchsvollen Vorwort des Herausgebers der Schriftenreihe „Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsprozess“, Stefan Kooths, hervorgeht will die Reihe keine Lehrtexte, sondern thematische Fragestellungen adressieren. Es sollen „Erklärstücke“ sein, die im Idealfall auch in begründeter Weise Position  beziehen.  Demgegenüber könne, so Kooths, auf Formalismen verzichtet werden. Wurzel, so scheint es, hat den Dispens von Formalismen besonders ernst genommen. Dies gilt nicht nur für eine Reihe sicherlich vermeidbarer Rechtschreibfehler, sondern auch für die fehlende Bezugnahme auf die Rechtsgrundlagen der europäischen Integration, insbesondere dort, wo  kontrovers darüber diskutiert wird, ob diese Rechtsgrundlagen für weitere Integrationsschritte ausreichen. (Weiterlesen …)

Eviter l´effondrement

Es ist selten, dass ein ehemaliger führender Geschäftsbankier, Mitglied der Pariser Finanzmarktaufsichtsbehörde zur Feder greift, um seine Verzweiflung über die Hypertrophie der Finanzmärkte niederzuschreiben. Gott sei Dank hat sich Jean-Michel Naulot nach seinem Rückzug aus dem aktiven Geschäftsleben bei der Banque Indosuez und als Mitglied der Pariser Finanzmarktaufsichtsbehörde nicht mit dem Ruhestand begnügt. Vielmehr hat er ein mit vielen Fakten ausgestattetes Buch geschrieben, das beweist, wie sehr es notwendig ist, dass Praktiker dem Publikum die Schieflagen der Finanzmärkte erklären. Naulot tut dies mit viel Anschauung und Überzeugungskraft, indem er von der Machtlosigkeit der nationalen und internationalen Aufsichtsgremien gegenüber selbstregulierten, hypertrophen Finanzmärkten im Detail berichtet. (Weiterlesen …)

New Electricity and New Cars

Under the title „New Electricity and New Cars/ The Future of the European Energy Doctrine Leszek Jesien and Michal Kurtyka  adress a wide range of issues concerning energy policy. As a matter of fact Poland’s energy concept is still based both on national sovereignty and coal whereas the far reaching initiatives in Brussels as well as the German „energy –revolution“( Energiewende) have changed the features of  the energy framework in Europe. (Read more …)

Wiam Ouertani: Umlagesysteme im Energierecht

In kaum einem Rechtsgebiet ist so viel Bewegung wie im Energiewirtschaftsrecht, seitdem die EU das unbundling – also die Entflechtung von Energieerzeugung und dem Vertrieb über Netz – veranlasst hat und Deutschland in immer neuen Gesetzen über „erneuerbare Energien“ die Wende zu einer decarbonisierten Energieerzeugung  vorantreibt.

Die Dissertation von Ouertani behandelt die beihilferechtliche Behandlung der im Rahmen dieser Energiewende benutzten Umlagen zur Förderung des Umstiegs auf erneuerbare Energien. Nach einem knappen, lehrbuchartigen  Überblick zur Struktur der Energiewirtschaft und insbesondere zur Preisbildung  bei Strom, widmet sich das Werk in extenso der beihilferechtlichen Dogmatik. (Weiterlesen …)

Völkerrecht statt Verordnungsrecht

Die politische und rechtliche Aufarbeitung der Banken- und Staatsschuldenkrise in der Eurozone seit 2008 hat zu einer bedeutenden Kompetenzerweiterung zugunsten der Europäischen Union, insbesondere für die Europäische Zentralbank, geführt. Im Mittelpunkt dieser aus verfassungsrechtlicher Sicht problematischen Übertragung nationalstaatlicher Souveränität steht die Bankenunion, die durch mehrere Rechtssetzungsakte seit 2013 ins Leben gerufen wurde. Ein wesentliches Hindernis nicht nur für die europa- und verfassungsrechtliche Beurteilung, sondern auch die gerichtliche Kontrolle der Bankenunion liegt darin begründet, dass dieses Gesamtvorhaben durch den europäischen Gesetzgeber (Kommission, Europäisches Parlament, Rat) und die Mitgliedstaaten innerhalb von drei voneinander getrennten Regelungen, die jedoch wechselseitig aufeinander bezogen und voneinander abhängig sind, umgesetzt wurde: (Weiterlesen …)

Entscheidungen zum Europäischen Kartellrecht

Angesichts der Komplexität von Entscheidungen und Urteilen der Europäischen Kommission und der europäischen Gerichte in Wettbewerbssachen ist es für sich genommen immer löblich, wenn, wie die Verfasser der 500 Seiten schweren Schrift dies getan haben, der Versuch unternommen wird, gerade dem studentischen Publikum die großen normativen Koordinaten der Entscheidungs- und Urteilspraxis in geraffter Form nahezubringen. Karenfort und Weitbrecht bemühen sich, dieses Ziel dadurch zu erreichen, dass sie in ihrer umfangreichen Schrift den eigentlichen Fällen einen allgemeinen erklärenden Teil (Grundlagen genannt) vorwegschicken. Abgesehen davon, dass einzelne Abschnitte dieses Grundlagenteils (vgl. Zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung) wegen der zwischenzeitlich ergangenen sekundärrechtlichen Grundlagen für die zivilrechtliche Durchsetzung des Kartellrechts aktualisierungsbedürftig sind, hätten die Autoren hier etwas mehr Substanz bringen können. Denn auf so engem Raum lassen sich bestenfalls die wesentlichen Rechtsgrundlagen in verkürzter Form darstellen. (Weiterlesen …)

Wer schützt den Bürger vor der EU?

I. Überblick
Die Klageberechtigung von natürlichen und juristischen Personen im Rahmen der Nichtigkeitsklage nach Art. 263 Abs. 4 AEUV ist seit jeher eine Achillesferse des europäischen Rechtsschutzsystems. Gegen eine Vielzahl abstrakt-genereller europäischer Regelungen konnten betroffene Bürger nur unter der Bedingung der restriktiven „Plaumann-Formel“ vor dem EuGH klagen, selbst dann, wenn einzelne Bestimmungen EU-Grundrechte erheblich beeinträchtigen. Die Änderung des Art. 263 Abs. 4 AEUV durch den Vertrag von Lissabon wurde von einigen Beobachtern mit der Hoffnung verbunden, dass der Individualrechtsschutz gegen Akte der Europäischen Union eine grundlegende Reform erfährt. Nach einer neu eingefügten Alt. 3 im Art. 263 Abs. 4 AEUV ist nämlich für eine Klage gegen „Rechtsakte mit Verordnungscharakter“ eine Adressatenstellung bzw. „unmittelbare und individuelle Betroffenheit“, wie sie in den Alt. 1 und 2 des Art. 263 Abs. 4 AEUV gefordert wird, nicht erforderlich – ein wesentlicher Grund, warum zuvor viele Klagen scheiterten. Somit erscheint es nur folgerichtig, dass sich die Dissertation von Grünewald in erster Linie diesem Problem widmet. (Weiterlesen …)

Six Days in September: Black Wednesday, Brexit and the making of Europe

‘Six Days in September’ has as its main focus, the political and economic events which built up to the crisis of Wednesday 16th September 1992, a day which saw the loss to the of UK of its foreign currency reserves at the hands of financial speculators. The book derives considerable authority from its provision of blow-by-blow detail and unique access to the decision makers of the time, combined with the ability of its authors to place these events into the contexts of earlier and subsequent Anglo-European relations.

Early chapters chart the reasons why Britain has for centuries stood apart from the turbulence of mainland Europe. It has been in the main, free of international conflict, shifting borders and the rule of dictators. (Read more …)

Spannend wie ein Thriller

Manon-Nour Tannous erzählt die Geschichte der Beziehungen zwischen Frankreich und Syrien seit 1946 wie einen Kriminalroman

Das Buch hat Seltenheitswert. Denn die mehr als 400 seitige Dissertation von Tannous, Ergebnis langjähriger Forschung- insbesondere Auswertung der Archive- unter Anleitung ihres akademischen Lehrers Serge Sur, stellt nicht nur die philigrane Darstellung und Analyse der komplexen Beziehungen Syriens und seiner ehemaligen Protektoratsmacht Frankreich dar, sondern bereitet dem neugierigen Leser ein Lesevergnügen besonderer Art. Denn Tannous ist es gelungen, die Irrungen und Wirrungen der französischen Syrienpolitik samt der spannungsreichen Gemengelage persönlicher Beziehungen dem Leser in einer Weise nahezubringen, die den Unkundigen begeistert und den Fachmann erstaunt. (Weiterlesen …)

 

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