In kaum einem Rechtsgebiet ist so viel Bewegung wie im Energiewirtschaftsrecht, seitdem die EU das unbundling – also die Entflechtung von Energieerzeugung und dem Vertrieb über Netz – veranlasst hat und Deutschland in immer neuen Gesetzen über „erneuerbare Energien“ die Wende zu einer decarbonisierten Energieerzeugung vorantreibt.
Die Dissertation von Ouertani behandelt die beihilferechtliche Behandlung der im Rahmen dieser Energiewende benutzten Umlagen zur Förderung des Umstiegs auf erneuerbare Energien. Nach einem knappen, lehrbuchartigen Überblick zur Struktur der Energiewirtschaft und insbesondere zur Preisbildung bei Strom, widmet sich das Werk in extenso der beihilferechtlichen Dogmatik. (Weiterlesen …)
Die politische und rechtliche Aufarbeitung der Banken- und Staatsschuldenkrise in der Eurozone seit 2008 hat zu einer bedeutenden Kompetenzerweiterung zugunsten der Europäischen Union, insbesondere für die Europäische Zentralbank, geführt. Im Mittelpunkt dieser aus verfassungsrechtlicher Sicht problematischen Übertragung nationalstaatlicher Souveränität steht die Bankenunion, die durch mehrere Rechtssetzungsakte seit 2013 ins Leben gerufen wurde. Ein wesentliches Hindernis nicht nur für die europa- und verfassungsrechtliche Beurteilung, sondern auch die gerichtliche Kontrolle der Bankenunion liegt darin begründet, dass dieses Gesamtvorhaben durch den europäischen Gesetzgeber (Kommission, Europäisches Parlament, Rat) und die Mitgliedstaaten innerhalb von drei voneinander getrennten Regelungen, die jedoch wechselseitig aufeinander bezogen und voneinander abhängig sind, umgesetzt wurde: (Weiterlesen …)
Angesichts der Komplexität von Entscheidungen und Urteilen der Europäischen Kommission und der europäischen Gerichte in Wettbewerbssachen ist es für sich genommen immer löblich, wenn, wie die Verfasser der 500 Seiten schweren Schrift dies getan haben, der Versuch unternommen wird, gerade dem studentischen Publikum die großen normativen Koordinaten der Entscheidungs- und Urteilspraxis in geraffter Form nahezubringen. Karenfort und Weitbrecht bemühen sich, dieses Ziel dadurch zu erreichen, dass sie in ihrer umfangreichen Schrift den eigentlichen Fällen einen allgemeinen erklärenden Teil (Grundlagen genannt) vorwegschicken. Abgesehen davon, dass einzelne Abschnitte dieses Grundlagenteils (vgl. Zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung) wegen der zwischenzeitlich ergangenen sekundärrechtlichen Grundlagen für die zivilrechtliche Durchsetzung des Kartellrechts aktualisierungsbedürftig sind, hätten die Autoren hier etwas mehr Substanz bringen können. Denn auf so engem Raum lassen sich bestenfalls die wesentlichen Rechtsgrundlagen in verkürzter Form darstellen. (Weiterlesen …)
I. Überblick
Die Klageberechtigung von natürlichen und juristischen Personen im Rahmen der Nichtigkeitsklage nach Art. 263 Abs. 4 AEUV ist seit jeher eine Achillesferse des europäischen Rechtsschutzsystems. Gegen eine Vielzahl abstrakt-genereller europäischer Regelungen konnten betroffene Bürger nur unter der Bedingung der restriktiven „Plaumann-Formel“ vor dem EuGH klagen, selbst dann, wenn einzelne Bestimmungen EU-Grundrechte erheblich beeinträchtigen. Die Änderung des Art. 263 Abs. 4 AEUV durch den Vertrag von Lissabon wurde von einigen Beobachtern mit der Hoffnung verbunden, dass der Individualrechtsschutz gegen Akte der Europäischen Union eine grundlegende Reform erfährt. Nach einer neu eingefügten Alt. 3 im Art. 263 Abs. 4 AEUV ist nämlich für eine Klage gegen „Rechtsakte mit Verordnungscharakter“ eine Adressatenstellung bzw. „unmittelbare und individuelle Betroffenheit“, wie sie in den Alt. 1 und 2 des Art. 263 Abs. 4 AEUV gefordert wird, nicht erforderlich – ein wesentlicher Grund, warum zuvor viele Klagen scheiterten. Somit erscheint es nur folgerichtig, dass sich die Dissertation von Grünewald in erster Linie diesem Problem widmet. (Weiterlesen …)
‘Six Days in September’ has as its main focus, the political and economic events which built up to the crisis of Wednesday 16th September 1992, a day which saw the loss to the of UK of its foreign currency reserves at the hands of financial speculators. The book derives considerable authority from its provision of blow-by-blow detail and unique access to the decision makers of the time, combined with the ability of its authors to place these events into the contexts of earlier and subsequent Anglo-European relations.
Early chapters chart the reasons why Britain has for centuries stood apart from the turbulence of mainland Europe. It has been in the main, free of international conflict, shifting borders and the rule of dictators. (Read more …)
Manon-Nour Tannous erzählt die Geschichte der Beziehungen zwischen Frankreich und Syrien seit 1946 wie einen Kriminalroman
Das Buch hat Seltenheitswert. Denn die mehr als 400 seitige Dissertation von Tannous, Ergebnis langjähriger Forschung- insbesondere Auswertung der Archive- unter Anleitung ihres akademischen Lehrers Serge Sur, stellt nicht nur die philigrane Darstellung und Analyse der komplexen Beziehungen Syriens und seiner ehemaligen Protektoratsmacht Frankreich dar, sondern bereitet dem neugierigen Leser ein Lesevergnügen besonderer Art. Denn Tannous ist es gelungen, die Irrungen und Wirrungen der französischen Syrienpolitik samt der spannungsreichen Gemengelage persönlicher Beziehungen dem Leser in einer Weise nahezubringen, die den Unkundigen begeistert und den Fachmann erstaunt. (Weiterlesen …)
Le centième anniversaire du 11 Novembre 1918 va-t-il être aussi raté que celui d’Août 1914 ? Se contentera-t-on une fois encore d’un consensus lâche, d’un flon-flon de bons sentiments, d’un prêchi-prêcha genre : tous somnambules[1][1], donc personne n’est responsable, embrassons-nous, braves gens, et célébrons, derechef en grandes pompes, des dizaines de millions de cadavres, dans le déni que ces « héros de la Grande Guerre » sont morts exactement pour Rien ?
Dans le brouhaha mémoriel qui s’annonce de nouveau, une lueur d’espoir tout de même : la publication par les Editions de Fallois de textes d’Alfred Fabre-Luce sous le titre Comment naquit la Guerre de 14[1][2]. J’ai essayé en 2014 de faire entendre la voix de cet auteur dans un modeste opuscule[1][3], qui n’est peut-être pas tout-à-fait étranger à sa « résurrection » aujourd’hui. Cette fois, Fabre-Luce est introduit en majesté par une préface de Georges-Henri Soutou, membre très éminent de l’Institut, et il sera plus difficile d’ignorer une thèse défendue dès 1924, à savoir que non, décidément, l’Allemagne n’était pas responsable du déclenchement de la catastrophe européenne, comme les Alliés voulaient le faire accroire, mais que les vrais coupables, on devrait dire les vrais criminels de guerre, se trouvaient en France et en Russie. D’un centième anniversaire l’autre
In einer Zeit, da die Kontrolle der europäischen Integration durch das Bundesverfassungsgericht (ultra vires-Fälle) in zunehmendem Maße die Problematik eines Mehrebenensystems zwischen nationaler Verfassungsgerichtsbarkeit und supranationaler europäischer Gerichtsbarkeit durch den EuGH aufwirft und die Rechtsmethoden der Urteilsfindung durch den EuGH bei der Auslegung von europäischem Recht zwecks Bestimmung des Mandats der EZB auch vom Bundesverfassungsgericht als offenkundig kritisch angesehen wird, ist eine Rückbesinnung auf die Methoden rechtswissenschaftlicher Entscheidungsfindung sicherlich angebracht. Dies gilt umso mehr, wenn ein Autor wie Thomas M. J. Möllers zu einem großen Aufschlag ausgeholt hat und mit dem Titel „Juristische Methodenlehre“ eine umfassende und spannende Einführung – nicht nur in die klassischen Methoden juristischer Rechtsfindung – geschrieben hat, sondern das ganze Panorama interdisziplinärer Rechtsfindung in einem mehrstufigen Rechtsanwendungsebenensystem beschreibt. (Weiterlesen …)
Angesichts der Komplexität von Entscheidungen und Urteilen der Europäischen Kommission und der europäischen Gerichte in Wettbewerbssachen ist es für sich genommen immer löblich, wenn, wie die Verfasser der 500 Seiten schweren Schrift dies getan haben, der Versuch unternommen wird, gerade dem studentischen Publikum die großen normativen Koordinaten der Entscheidungs- und Urteilspraxis in geraffter Form nahezubringen. Karenfort und Weitbrecht bemühen sich, dieses Ziel dadurch zu erreichen, dass sie in ihrer umfangreichen Schrift den eigentlichen Fällen einen allgemeinen erklärenden Teil (Grundlagen genannt) vorwegschicken. Abgesehen davon, dass einzelne Abschnitte dieses Grundlagenteils (vgl. Zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung) wegen der zwischenzeitlich ergangenen sekundärrechtlichen Grundlagen für die zivilrechtliche Durchsetzung des Kartellrechts aktualisierungsbedürftig sind, hätten die Autoren hier etwas mehr Substanz bringen können.(Weiterlesen …)
A review of „ Public Finance in Poland“ edited by Agnieszka Alinska
Expectations are high when a monograph with a fundamental if not encyclopedic title is published. The reader is curious to comprehend the pillars of the Polish system of Public Finance. This curiosity was sparked by the following recent events:
- In 2015 the government promised that the population would profit from the growing dividends through social benefits. What is and what will be the impact of governmental generosity on the fiscal balance in the system of public finance? (Read more …)