Die Europäische Union (EU) ist Rechts- und Wertegemeinschaft, beruhend auf den Werten der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Keine Institution der Union steht außerhalb oder gar über dieser Unionsordnung. Dass dies Verantwortlichkeit und Kontrolle bedingt, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in stetiger Rechtsprechung immer wieder angemahnt. (Weiterlesen …)