Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
in Sachen OMT-Vorlagebeschluss am 14. Oktober in Luxemburg

Am 14.3.2014 hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Gerichtshof der Europäischen Union die streitentscheidenden Fragen, die die Auslegung des Unionsrechts in Sachen OMT/EZB betreffen, zur Vorabentscheidung übermittelt. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Geht der OMT-Beschluss der Europäischen Zentralbank über deren Mandat hinaus?
  2. Ist es dem Eurosystem nach dem Unionsrecht gestattet, Staatsanleihen anzukaufen?

Die mündliche Verhandlung vor dem EuGH wird am Dienstag, dem 14. Oktober in Luxemburg stattfinden. Verfahrensrelevante Schriftsätze der Europolis-Beschwerdegruppe sind ab sofort auf dieser Website abrufbar. Am 14.10 berichtet Europolis direkt aus dem Sitzungssaal in Luxemburg.

Rüge vom 10. September 2014                                                   Rüge vom 25. September 2014

Pressemitteilung:

Europolis rügt unzureichendes rechtliches Gehör vor dem Gerichtshof der Europäischen Union / (English)

Die EZB verfälscht den Wettbewerb / (English)

Selbstermächtigung oder Rechtsstaatlichkeit? / (English)

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Fotos von der Verhandlung

 

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