Die Forderung des Bundesfinanzministers nach einem EWF ignoriert bestehendes europäisches Recht und dient den Pariser Machthabern.
Nicht genug, dass sich Griechenland mit Hilfe von Statistikbetrügereien in die Europäische Währungsunion hineingeschmuggelt hat. Nunmehr wird der relativ kleine Brandherd eines nur in geografischer Hinsicht europäischen Landes aufgrund seines Finanznotstandes zu einer Feuersbrunst für die europäische Währungsunion. Noch vor kurzem hatten die politisch-administrativen Eliten der Europäischen Gemeinschaft – allen voran die Bundesregierung – betont: Griechenland sei, nachdem es bereits seit Jahren unberechtigt in der Europäischen Währungsunion die Zinsvorteile der Gemeinschaftswährung für sich verbuchen konnte, nunmehr gefordert, eigenständig den Kopf aus der Schlinge seiner Verschuldung zu ziehen. Die gelungene, dreifach überzeichnete Anleihe in Höhe von 5 Mrd. Euro schien Griechenland Aufschub und der deutschen Position des No bail out Glaubwürdigkeit zu verleihen. Dabei wäre eine andere Stellungnahme rechtlich auch gar nicht zulässig gewesen. Denn Art. 103 ex-EGV (jetzt Art. 125 AEUV) regelt nicht nur den Ausschluss jeglicher Haftung der Europäischen Union für die Schulden von Mitgliedern der Europäischen Währungsunion, sondern enthält ein umfassendes bail-out-Verbot. Damit wollten die Architekten der Währungsunion – unter ihnen auch Jürgen Stark – den Märkten deutlich machen, dass niemand anderes als das Schuldnerland selbst für seine Schulden hafte. Zwar ist kein ausdrückliches Verbot an die Europäische Union adressiert, Griechenland direkt oder indirekt aus der Schuldenmisere zu helfen. Doch das Telos des Verbots gem. Art. 125 AEUV, dessen Beachtung nach herrschender Kommentarliteratur auch im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeklagt werden kann, ist neben der Verhinderung monetärer Finanzierung der Haushalte und dem Gebot ausgeglichener Haushalte einer der normativen Eckpfeiler der Europäischen Währungsunion: Die Währungsunion sollte auf keinen Fall eine Haftungsgemeinschaft sein.
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