Es ist politisch unkorrekt, aber verfassungsrechtlich geboten, den Lissabon-Vertrag im Lichte von Demokratiegebot und Gewaltenteilung zu würdigen. Diese Würdigung muß jene Erfahrungen auswerten, die seit dem Kompetenzzuwachs durch den Maastricht-Vertrag gesammelt wurden. Die seitdem gewonnenen Erfahrungen im Umgang der Gemeinschaftsorgane mit den ihnen übertragenen und damit irreversibel anvertrauten Hoheitsrechten sind triste:
Weiterlesen »