Karlsruhe / Berlin, 30. Juli 2019 – Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.7.2019 ist die Debatte über die Souveränitätsverluste und Haftungszunahme durch die europäisierte Bankenaufsicht nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Sie fängt erst richtig an.
Denn wird sich in der Zukunft zeigen, dass – wie leider bisher – die neuen Regeln nicht angewendet werden, dann bliebe die Kreditwirtschaft weiterhin von den Sanktionen des Markes verschont. (Weiterlesen …)