Kerber: Das Bundesverfassungsgericht weist die EZB vorerst in die Schranken
Mit eindeutigen Worten hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das OMT-Programm der EZB als unvereinbar mit dem EZB-Mandat und daher als einen ausbrechenden Rechtsakt qualifiziert.
Die Bundesregierung – so die Karlsruher Richter – müsse darauf hinwirken, dass es nicht zu einer Mandatsüberschreitung komme. Ferner dürfe die Bundesbank an der Exekution des OMT Programms nicht teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht würdigt das OMT-Programm unter Hinweis auf die in Sachen ESM ergangene Pringle-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union als ein Eindringen in die dem Mitgliedstaat vorbehaltene Wirtschaftspolitik, welches einen – nie erwogenen, geschweige denn demokratisch legitimierten – europäischen Finanzausgleich installiere. Das OMT-Programm – so das Bundesverfassungsgericht weiter – verstoße zudem gegen das strikte Verbot der monetären Staatsfinanzierung. (weiterlesen…)
Une victoire d’etape pour la democratie allemande
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