Europolis: Das arbeitsteilige Zusammenwirken von EZB und ESM als ein Perpetuum mobile

26.02.2013 | Finanzkrise, Klage gegen die EZB, Pressemitteilungen, Presseschau

Die Europolis-Gruppe qualifiziert die Arbeitsteilung von ESM und EZB als unionsrechts- und verfassungswidrig

In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) reichte die Europolis-Gruppe einen ergänzenden Schriftsatz ein. Der Schriftsatz konfrontiert den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts mit der unions- und verfassungswidrigen Zusammenarbeit des ESM und der EZB. Seit der Erklärung der EZB vom 6.9.2012 hat der ESM eine ganze Palette von Kapitalmarktinstrumenten ausgearbeitet, die zu einer Selbstermächtigung des ESM führen und sich jeglicher parlamentarischer Kontrolle entziehen.

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Europolis: Die Arbeitsteilung zwischen ESM und EZB ist

9.11.2012 | Finanzkrise, Klage gegen die EZB, Pressemitteilungen, Presseschau

Die Europolis-Gruppe qualifiziert die Arbeitsteilung von ESM und EZB als verfassungswidrig und beklagt das operationelle Tätigwerden des ESM vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache

In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) reichte die Europolis-Gruppe einen ergänzenden Schriftsatz ein. Der Schriftsatz fordert die praktischen Folgen der Postulate des Bundesverfassungsgerichts vom 12.9.2012 zum Verhältnis ESM und EZB ein. Denn die Beschlüsse der EZB vom 6.9.2012 sehen vor, dass der ESM Staatsanleihen aus Finanznotstandsstaaten direkt zeichnet. Danach will die EZB diese Anleihen im Rahmen der Outright Monetary Transactions erwerben.  Dies stellt ökonomisch  eine Finanzierung der Finanznotstandsstaaten durch die EZB dar.

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PRESSEINFORMATION zu Verfassungsbeschwerde

13.08.2012 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Europolis: Bei der Eurorettung führt am Gerichtshof
der Europäischen Union kein Weg vorbei

Die Europolis-Verfassungsbeschwerde weist das Bundesverfassungsgericht auf die Vorlagepflicht hin

Berlin, 13. August 2012

In den anhängigen Eilverfahren in Sachen ESM und Fiskalpakt hat es das Bundesverfassungsgericht für opportun angesehen, eine „mehr als summarische Prüfung“  anzusetzen, um sich bis zum 12.9.2012 für die Entscheidung über den beantragten vorläufigen Rechtschutz  Zeit zu lassen.

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Prof. Markus C. Kerber fordert die Entflechtung der Eurozone durch die Einführung der Guldenmark

30.05.2012 | Pressemitteilungen

Abschied vom Glauben an die Einheitswährung: Wer den europäischen Gedanken retten will, muss Euroländern mit Leistungsbilanzüberschuss die Einführung einer Parallelwährung gestatten. Dies fordert Prof. Markus C. Kerber, Gründer des Thinktank Europolis. Mit der Guldenmark möchte Kerber die Eurozone vor dem Kollaps bewahren. Sein origineller Vorschlag, den der Finanzwissenschaftler und Jurist nach einführenden Worten des Europaabgeordneten Derk-Jan Eppink gestern im Europäischen Parlament vorstellte, soll als „PLAN B for the Eurozone: Guldenmark“ die schwerste Krise der Europäischen Union überwinden helfen.

Einen historischen Kompromiss auf den Weg bringen: Mit einem Wettbewerber für den Euro die Krise überwinden

10.05.2012 | Pressemitteilungen

Prof. Markus C. Kerber fordert die Entflechtung der Eurozone durch die Einführung der Guldenmark für Euro-Länder mit Leistungsbilanzüberschüssen / Finanzielle Souveränität darf nicht länger aufs Spiel gesetzt werden

Zeit für einen historischen Kompromiss – Warum Europa keine Einheitswährung braucht

30.04.2012 | Pressemitteilungen

Das europäische Haus braucht ein neues Fundament – und eine Reform des Währungssystems/ Interdisziplinärer Thinktank streitet für europäische Ordnungspolitik / Prof. Markus C. Kerber fordert Kurswechsel im Interesse der Länder mit Leistungsbilanzüberschuss.

Trichet vor Gericht

26.09.2011 | Pressemitteilungen

Markus C. Kerber, der Verfahrensbevollmächtigte der Klägergruppe “Europolis” vor dem Bundesverfassungsgericht, lässt im einem Pionierverfahren beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg überprüfen, ob die seit 2010 von der Europäischen Zentralbank (EZB) geübte Praxis des Anleihenkaufs sowie der Aussetzung der Bonitaätsschwellenwerte für griechische, irische und portugiesische Staatsanleihen (qualitativ easing) rechtmäßig ist…

Pressemitteilung: Trichet vor Gericht

Press Release: ECB put to Court

Communiqué de presse: Trichet traduit en justice

Comunicato Stampa Europolis – Trichet in giudizio

Oswiadczenie prasowe: Trichet przed sadem

Endlich: Dr. Stark, der Chef-Ökonom der EZB, ist zurückgetreten

12.09.2011 | Pressemitteilungen

Der von Dr. Jürgen Stark seit der fiskalpolitischen Unterstützung Griechenlands und seiner Banken erwogene Rücktritt ist nun doch noch am 9.9. Realität geworden. Er zeigt die Entmachtung Deutschland innerhalb der EZB seit Beginn der Präsidentschaft Trichets. Obschon die Entscheidung Starks reichlich spät kommt, wird von ihr eine politische Signalwirkung ausgehen: Die EZB unter Trichet hat nichts mit der Bundesbank gemeinsam und Deutschland haftet für die Folgen der EZB-Politik, ohne die geringste Möglichkeit zu haben, die fatalen Wirkungen der Anleihenkäufe auch nur einzuhegen.

Nun rächt sich der bundesdeutsche Glaube an die „politische Unabhängigkeit der EZB“ als Allheilmittel solider Geldpolitik. Während im Bundestag über den „ertüchtigten“ Eurorettungsschirm eine zaghafte Debatte beginnt, entziehen sich seit Jahren der fatalen Entscheidung von Trichet & Co jeglicher politischen Kontrolle durch deutsche Verfassungsorgane. Der Kampf um die rechtliche  Kontrolle der EZB hat also begonnen und muss schnellstens konkrete Formen annehmen. Denn  der größte Eigner der EZB – Deutschland – hat gerade so viel Stimmmacht wie Zypern, Malta und Estland.

Nota bene: Sie finden in der Anlage Weblinks zu jenen Beiträgen von Europolis-Autoren, die frühzeitig auf die Rechtslosigkeit der EZB-Politik hingewiesen haben.

Das Bundesverfassungsgericht lässt die Politik gewähren

7.09.2011 | Pressemitteilungen

*** english Version as download below

Am 7.9. hat das Bundesverfassungsgericht in den seit über einem Jahr anhängigen Verfassungsbeschwerden über die Zulässigkeit der Griechenlandhilfe und des Eurorettungsschirms auf wenigen Seiten die Verfassungsgemäßheit beider Gesetze bestätigt. Das Gericht postuliert lediglich eine verfassungskonforme Auslegung der Beteiligung des Bundestages, d. h. eine Zustimmung zu jedweder Ausreichung von verbürgten Mitteln vor der relevanten Entscheidung. Wann die durch Gesetzesermächtigungen des Bundestages eingetretenen Garantierisiken für den Gesamtstaat nicht länger tragbar seien und damit die Haushaltsautonomie der Bundesrepublik Deutschland verletzt sei, hat das Bundesverfassungsgericht bewusst offengelassen. Doch damit nicht genug: Es hat nicht nur dem Gesetzgeber, sondern auch der Regierung einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Tragbarkeit von Risiken sowie der Einschätzung von Ausfallrisiken zugestanden.

Die Bedeutung des Judikats liegt somit vor allem bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte für die anstehende „Ertüchtigung“ des Eurorettungsschirms.

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