Die von 5.217 Bürgern eingereichte Klage gegen das OMT-Programm der EZB hat das Luxemburger Gericht mit Beschluss vom 13.12.2013 verworfen. Sein wesentliches Argument: Es fehle an der unmittelbaren Betroffenheit der Beschwerdeführer. Damit setzt der EuGH die in anderen Urteilen verfolgte bürgerfeindliche Entscheidungspraxis fort. Denn eine Klageerhebung erst im Zeitpunkt des Anleihenkaufs kann derartige Operationen nicht verhindern. Sie kommt immer zu spät. Der Verfahrensbevollmächtigte, Prof. Kerber, kündigte eine publizistische Initiative an: „Der EuG ist keine Gerichtsbarkeit, sondern politischer Gestalter. Umso mehr kommt es auf das Bundesverfassungsgericht an, den Mandatsüberschreitungen der EZB Einhalt zu gebieten.“(weiterlesen …)