Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das PEPP und zu den Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen der EZB
Berlin / Karlsruhe, 27. März 2024 – Mit Datum vom 13. März 2024 kündigte die Europäische Zentralbank (EZB) Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen an. Dazu gehört auch die Einführung eines „strukturellen Wertpapierportfolios“ und zwar „zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich wieder eine dauerhafte Ausweitung der Bilanz des Eurosystems abzeichnet“. (Weiterlesen …)