Das Großvorhaben Galileo auf dem Prüfstand des Europäischen Wettbewerbs- und Vergaberechts.
Ordnungspolitische Anmerkungen zur Beschaffungspolitik der EU bei Infrastrukturvorhaben
Von Markus C. Kerber
Zusammenfassung
Bei der Beschaffung von Produkten im Rahmen des Galileo-Vorhabens mit relativ hoher Losgröße (Kontrollsystem/ Satelliten) ist die Europäische Gemeinschaft nicht nur aus rechtlichen Gründen verpflichtet, sondern durch betriebswirtschaftliche Erwägungen veranlasst, die Vergabe in zwei Phasen durchzuführen. Beim ersten Los ist eine Vergabe an mindestens zwei Bieter in quantitativ paritätischer Anzahl vorzunehmen. Im Lichte der Erfahrungen mit dieser Vergabeentscheidung ist für den zweiten Teil des Loses abzuwägen, ob lediglich die Vergabebedingungen adaptiert werden und es bei einer Doppelvergabe bleibt oder ob von vornherein festgelegt wird, dass den zweiten Teil des Loses jener der beiden Bieter erhält, der in der ersten Phase am besten performierte.
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