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Das Bundesverfassungsgericht muss einer Beurteilung seines Verfahrens in Sachen Griechenlandhilfe und Euro-Rettungsschirm durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entgegensehen. Diesen Schritt hat nun die Klägergruppe Europolis angekündigt, nachdem das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungsbeschwerde vom 29. Juni 2011 nicht angenommen hatte. Diese hatte sich gegen die Verletzung der grundrechtsgleichen Ansprüche auf rechtliches Gehör und den gesetzlichen Richter durch den Zweiten Senat gerichtet. „Nun bleibt der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ohne Alternative“, so Prof. Markus C. Kerber, Verfahrensbevollmächtigter der 55 Personen umfassenden Petenten-Gruppe.
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Der Euro sorgt immer wieder für neue Schlagzeilen. Nach Griechenland, Irland und Portugal könnte nun auch Spanien den Rettungsschirm benötigen. Jürgen Zurheide spricht mit dem Finanzwissenschaftler Prof. Markus Kerber über die Zukunft des Euro.




