Mit seinem Beschluss, in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Anleihenkaufprogramm der EZB, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, dokumentiert das Bundesverfassungsgericht seine begründeten Zweifel an der Vereinbarkeit des PSPP mit dem Verbot der monetären Staatsfinanzierung gem. Art. 123 AEUV. Es belegt minutiös die unhaltbaren Risiken, die bei Fortdauer des Programms die Haushaltsbefugnisse des Deutschen Bundestages substanziell beeinträchtigen. (Weiterlesen …)