Smart Investor im Gespräch mit Prof. Dr. Markus C. Kerber,
Verfassungsjurist und Gründer des Thinktanks Europolis, über Draghi,
Lagarde und die Bankenunion (Weiterlesen …).
Smart Investor im Gespräch mit Prof. Dr. Markus C. Kerber,
Verfassungsjurist und Gründer des Thinktanks Europolis, über Draghi,
Lagarde und die Bankenunion (Weiterlesen …).
On June the 26th the yearly symposium on the banking union was held under the title “The Banking Union: The Interim Balance of an Ambitious Project” with the keynote of Dr. Elke König, the Chairwoman of the Single Resolution Board.
Some selected presentations:
Gerhard Hofmann: FINANCING OF THE SRF FROM A PRACTITIONERS PERSPECTIVE
Dr. Patrick Hauser FINANCIAL STABILITY OF BANKS AND THE PRIVILEGE OF ZERO
Eine Rezension des Buches von Horst Teltschik „Russisches Roulette: Vom kalten Krieg zum kalten Frieden.“
Wer in Deutschland das Verhältnis zu Russland unter realpolitischen Gesichtspunkten betrachtet und dementsprechend der russischen Föderation das Bestehen legitimer Machtinteressen zugesteht, kommt schnell unter einen Generalverdacht. Dies mag daran liegen, dass zu den Russland-Verstehern eine Reihe von Politikern gehört, die trotz unterschiedlichen Niveaus nicht für sich in Anspruch nehmen können, von Russland, seinen Interessen und seinem besonderen Verhältnis zu Deutschland sehr viel zu verstehen. (Weiterlesen …)
Nous faisons partie d’une confédération dont l’économie institutionnelle vise à créer un marché unique, tout en garantissant les droits individuels classiques à l’encontre de la discrimination nationale. En cette communauté d’états souverains, il est essentiel de veiller à ce que le principe de subsidiarité soit respecté. En effet, comme nous le voyons depuis le Traité de Maastricht et même avant, les pouvoirs bruxellois ne le respectent pas plus qu’ils ne respectent le principe d’attribution (Art 5-I du TFUE).
Dass die Beantwortung der demEuGH vom BVerfG vorgelegten Fragen ganz im Sinne der weiteren Entgrenzung desMandats der EZB ausfallen würde, war spätestens seit dem „Gutachten“ des Generalanwaltsbeim EuGH vom 4.10.2018 zu erwarten. Indessen übertrifft das Urteil des EuGHdie Hoffnungen der EZB und die Befürchtungen der Kläger in mehrfacher Hinsicht:
Zur Rezeption des OMT-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 21.06.2016
Kaum hatten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle und der Berichterstatter Huber die Verlesung des historischen OMT-Urteils am Morgen des 21.06.2016 beendet, gingen die eindeutigen Meldungen und noch klareren Würdigungen des Urteils über die Ticker: Karlsruhe habe einmal mehr unter Auflagen eine kontroverse Maßnahme der Europäischen Union, hier der EZB, gutgeheißen und sich den Wertungen des Gerichtshofs der Europäischen Union beugt. Noch deutlicher fielen die Äußerungen der politischen Repräsentanten aus.
Wie gut, dass es Italien gibt! Denn der Schuldenweltmeister der europäischen Währungsunion mit insgesamt ca. 2,3 Billionen Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand schickt sich an, vor den Augen der ungläubig staunenden europäischen Eliten den lang im Verborgenen gehegten italienischen Traum in aller Öffentlichkeit beim Namen zu nennen. (Weiterlesen …)
Skeptiker fürchten, dass Deutschland durch die Bankenunion wichtige Befugnisse verliert und zugleich mehr Risiken tragen muss. Vor allem der Backstop durch den Rettungsschirm berge grosse Gefahren. Einige Kritiker klagen nun in Karlsruhe. Im November findet die Verhandlung statt. (Weiterlesen …)
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